Sanierung Goldener Hirsch Burgebrach
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Einreichungsfrist
Geschätzter Auftragswert
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Beschreibung
Revitalisierung des Gasthofes Goldener Hirsch in Burgebrach. Abbruch und Neuerrichtung eines Zwischenbaus. Kernsanierung des historischen, denkmalgeschützten Altbaus und des Bettenhauses.
CPV-Codes
Lose (1)
Brutto-Rauminhalt (BRI)Fachwerkgebäude (Sanierung/Umbau): ca. 2462 m³Zwischenbau (Neubau) ca.938 m³Hotelanbau (Umbau) ca. 2850 m³Hauptpositionen :Ca.1500 m³ Aushubarbeiten.Ca. 80 m³ UnterfangungenCa.450 m Liefern/Verlegen Kanalrohre.Ca. 380 m³ Ortbeton.Ca. 90 m² Bruchsteinmauerwerk ergänzenCa. 40 m³Mauerwerk in Kleinflächen, Ausfachung FachwerkCa. 130 m³ Mauerwerk Ca. 300 m² sonstigeMauerwerksausbesserungenAbbruch des kompletten Zwischenbaus ca. 500 m³BaustelleneirichtungSicherungsmaßnahmen
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern — Ansbach
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.