SWD / Neubau WH Fritz-Löffler-Straße / 410 Aufzugsanlagen
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Einreichungsfrist
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Beschreibung
SWD / Neubau WH Fritz-Löffler-Straße / 410 Aufzugsanlagen
CPV-Codes
Lose (1)
2 Personenaufzüge nach DIN EN 81-70
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Freistaates Sachsen — Leipzig
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 134, 135 und 160 ff. GWB verwiesen. Der Vertragsschluss ist noch nicht erfolgt und wird nach Ablauf von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Ex-ante-Bekanntmachung, erfolgen. Nach Ablauf der 10-Tagesfrist gemäß § 135 Abs. 3 S. 1 u. 2 GWB können nicht berücksichtigte Unternehmen nicht mehr die Unwirksamkeit eines vom Auftraggeber ohne vorherige EU-Auftragsbekanntmachung geschlossenen Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB geltend machen. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB gilt folgendes: 1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach §160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 4) Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.