Dachabdichtungsarbeiten
Veröffentlichung (ABl.)
Einreichungsfrist
Geschätzter Auftragswert
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Beschreibung
ca. 2145 m2 bituminöse Abdichtungsbahn (oberste Dachflächen) ca. 475 m² EPS-Dämmung mit Gefälle, ca. 215 m² Schaumglasdämmung mit Gefälle ca. 1.450 m² MW-Dämmung mit Gefälle ca. 120 m Auflastgeländer ca. 475 m² Gründachaufbau
CPV-Codes
Lose (1)
ca. 2145 m2 bituminöse Abdichtungsbahn (oberste Dachflächen) ca. 475 m² EPS-Dämmung mit Gefälle, ca. 215 m² Schaumglasdämmung mit Gefälle ca. 1.450 m² MW-Dämmung mit Gefälle ca. 120 m Auflastgeländer ca. 475 m² Gründachaufbau
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer — Ansbach
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.