Konzessionsvertrag - Strom
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Sitz des Auftraggebers
Beschreibung
Bekanntmachung gemäß § 46 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) über das Vertragsende des Konzessionsvertrages "Strom" im Gebiet Villingen-Schwenningen. Die große Kreisstadt Villingen-Schwenningen gibt gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) bekannt, dass der bestehende Konzessionsvertrag über die Versorgung mit elektrischer Energie im Gebiet der Stadt Villingen-Schwenningen zum 31.12.2027 endet. Die Stadt Villingen-Schwenningen beabsichtigt, einen neuen Konzessionsvertrag (Wegenutzungsvertrag) für das Gebiet der Stadt Villingen-Schwenningen mit einer maximal zwanzigjährigen Laufzeit abzuschließen. Qualifizierte Energieversorgungsunternehmen, die am Abschluss eines Konzessionsvertrages mit der Stadt Villingen-Schwenningen interessiert sind, werden gebeten, ihr Interesse unter Bezugnahme auf diese Bekanntmachung bis spätestens 18.09.2026, 24:00 Uhr bei der verfahrensleitenden Stelle dem Amt für Finanzen und Controlling per E-Mail zu bekunden (Interessenbekundung). Die Interessenbekundung muss in Textform nach § 126b BGB eingehen. Die Interessenbekundung ist an folgende E-Mail-Adresse zu richten: [email protected] Nach diesem Termin eingehende Interessenbekundungen werden nicht berücksichtigt. Nach Ablauf der Interessenbekundungsfrist wird die Stadt Villingen-Schwenningen alle Unternehmen, die fristgerecht eine Interessenbekundung eingereicht haben, über das weitere Verfahren informieren und die für das Verfahren erforderlichen Unterlagenzur Verfügung stellen. Die Verfahrenssprache ist Deutsch.
CPV-Codes
Lose (1)
Bekanntmachung gemäß § 46 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) über das Vertragsende des Konzessionsvertrages "Strom" im Gebiet Villingen-Schwenningen. Die große Kreisstadt Villingen-Schwenningen gibt gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) bekannt, dass der bestehende Konzessionsvertrag über die Versorgung mit elektrischer Energie im Gebiet der Stadt Villingen-Schwenningen zum 31.12.2027 endet. Die Stadt Villingen-Schwenningen beabsichtigt, einen neuen Konzessionsvertrag (Wegenutzungsvertrag) für das Gebiet der Stadt Villingen-Schwenningen mit einer maximal zwanzigjährigen Laufzeit abzuschließen. Qualifizierte Energieversorgungsunternehmen, die am Abschluss eines Konzessionsvertrages mit der Stadt Villingen-Schwenningen interessiert sind, werden gebeten, ihr Interesse unter Bezugnahme auf diese Bekanntmachung bis spätestens 18.09.2026, 24:00 Uhr bei der verfahrensleitenden Stelle dem Amt für Finanzen und Controlling per E-Mail zu bekunden (Interessenbekundung). Die Interessenbekundung muss in Textform nach § 126b BGB eingehen. Die Interessenbekundung ist an folgende E-Mail-Adresse zu richten: [email protected] Nach diesem Termin eingehende Interessenbekundungen werden nicht berücksichtigt. Nach Ablauf der Interessenbekundungsfrist wird die Stadt Villingen-Schwenningen alle Unternehmen, die fristgerecht eine Interessenbekundung eingereicht haben, über das weitere Verfahren informieren und die für das Verfahren erforderlichen Unterlagenzur Verfügung stellen. Die Verfahrenssprache ist Deutsch.
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beimRegierungspräsidium Karlsruhe — Karlsruhe