VergebenVergabebekanntmachung · 30LieferauftragAMP / GPATED 116/2026

Hochrüstung LPV PBL 10

Veröffentlichung (ABl.)

18.06.2026

Vergabedatum

28.05.2026

Geschätzter Auftragswert

2,2 Mio. €

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung

Eingegangene Angebote

1 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

Frankfurt Main (60327) — DE712

Ausführungsort

Bundesweit, bundesweit (bundesweit) — DE712

Beschreibung

Beschafft werden sollen Leistungen zur Hochrüstung der zentralen Lenkplanverwaltung (LPV). Es wird eine zentrale Lenkplanverwaltung (LPV) mit den technischen und funktionalen Anforderungen der Projektbaseline 10 benötigt. Die LPV ist eine zentrale Komponente des integrierten Leit- und Bediensystems (iLBS). Sie ermöglicht die zentrale Verwaltung von Lenkplänen für das gesamte iLBS, die Verteilung von Lenkplänen an die Zuglenkungen, die Bereitstellung der LPV-Anwendung für die iBS sowie die Verwaltung von aktuellen und zukünftigen Projektierungsdaten zu Bearbeitung von Lenkplänen.

CPV-Codes

34632000

Lose (1)

LOT-0001Hochrüstung LPV PBL 10

Beschafft werden sollen Leistungen zur Hochrüstung der zentralen Lenkplanverwaltung (LPV). Es wird eine zentrale Lenkplanverwaltung (LPV) mit den technischen und funktionalen Anforderungen der Projektbaseline 10 benötigt. Die LPV ist eine zentrale Komponente des integrierten Leit- und Bediensystems (iLBS). Sie ermöglicht die zentrale Verwaltung von Lenkplänen für das gesamte iLBS, die Verteilung von Lenkplänen an die Zuglenkungen, die Bereitstellung der LPV-Anwendung für die iBS sowie die Verwaltung von aktuellen und zukünftigen Projektierungsdaten zu Bearbeitung von Lenkplänen.

346320002026-04-292028-12-31

Zuschlagskriterien

Preis

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer des Bundes — Bonn

Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.

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