Hochrüstung LPV PBL 10
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Geschätzter Auftragswert
Verfahrensart
Eingegangene Angebote
Sitz des Auftraggebers
Ausführungsort
Sektor
Beschreibung
Beschafft werden sollen Leistungen zur Hochrüstung der zentralen Lenkplanverwaltung (LPV). Es wird eine zentrale Lenkplanverwaltung (LPV) mit den technischen und funktionalen Anforderungen der Projektbaseline 10 benötigt. Die LPV ist eine zentrale Komponente des integrierten Leit- und Bediensystems (iLBS). Sie ermöglicht die zentrale Verwaltung von Lenkplänen für das gesamte iLBS, die Verteilung von Lenkplänen an die Zuglenkungen, die Bereitstellung der LPV-Anwendung für die iBS sowie die Verwaltung von aktuellen und zukünftigen Projektierungsdaten zu Bearbeitung von Lenkplänen.
CPV-Codes
Lose (1)
Beschafft werden sollen Leistungen zur Hochrüstung der zentralen Lenkplanverwaltung (LPV). Es wird eine zentrale Lenkplanverwaltung (LPV) mit den technischen und funktionalen Anforderungen der Projektbaseline 10 benötigt. Die LPV ist eine zentrale Komponente des integrierten Leit- und Bediensystems (iLBS). Sie ermöglicht die zentrale Verwaltung von Lenkplänen für das gesamte iLBS, die Verteilung von Lenkplänen an die Zuglenkungen, die Bereitstellung der LPV-Anwendung für die iBS sowie die Verwaltung von aktuellen und zukünftigen Projektierungsdaten zu Bearbeitung von Lenkplänen.
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes — Bonn
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.