Brödermannsweg 2 - Gebäudeautomation
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Einreichungsfrist
Geschätzter Auftragswert
Vertragslaufzeit
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Beschreibung
SBH | Schulbau Hamburg hat als Landesbetrieb der Freien und Hansestadt Hamburg (nachstehend SBH genannt) die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die mehr als 400 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten. --------------- Im Zuge der Standorterweiterung der Carl-Götze-Schule erfolgt der Zubau einer Zweifeldsporthalle mit Kita. Die BGF des Gebäudes beträgt ca. 2.216 m². Die Sporthalle ist DIN-gerecht geplant und dadurch wettkampftauglich. Über den Nebenräumen ist eine kleine Empore für Zuschauer angeordnet. Der westliche Gebäudeteil beinhaltet auf zwei Etagen Erweiterungsflächen für die angrenzende Kita. Standortprägend für das Schulgrundstück ist der Baumbestand. Die Anlieferung und Baustellenanschrift erfolgt über die Straße Brödermannsweg 2 im Bereich der Sporthalle bzw. der Feuerwehrzufahrt, somit dem südlichen Teil des Schulgrundstücks. Der Neubau wird in Massivbauweise erstellt. Die Geschossdecken sowie teile der Wände werden aus Stahlbeton hergestellt. Weitere tragende Wände werden aus Mauerwerk bzw. aus Stahlbeton errichtet. Das Hallendach erhält eine Stahltragkonstruktion. Die Fassade ist als zweischalige Ziegelverblendfassade in Teilen mit Riemchen geplant. --------------- Hier: Gebäudeautomation --------------- Gebäudeautomation nach DIN 18386 für den Neubau einer Zweifeldsporthalle mit Kita. Leistungsumfang umfasst die Lieferung und Montage von 2 Automationsstationen, 2 Automationsschaltschränken, Feldgeräten zur Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, die Integration der Heizungs-, Lüftungs- und Sanitäranlagen, die Errichtung von ca. 15.000 m Kabel- und Leitungsanlagen einschließlich Bussystemen, die Anbindung an die Gebäudeleittechnik sowie Programmierung, Inbetriebnahme und Dokumentation der Anlage
CPV-Codes
Lose (1)
SBH | Schulbau Hamburg hat als Landesbetrieb der Freien und Hansestadt Hamburg (nachstehend SBH genannt) die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die mehr als 400 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten. --------------- Im Zuge der Standorterweiterung der Carl-Götze-Schule erfolgt der Zubau einer Zweifeldsporthalle mit Kita. Die BGF des Gebäudes beträgt ca. 2.216 m². Die Sporthalle ist DIN-gerecht geplant und dadurch wettkampftauglich. Über den Nebenräumen ist eine kleine Empore für Zuschauer angeordnet. Der westliche Gebäudeteil beinhaltet auf zwei Etagen Erweiterungsflächen für die angrenzende Kita. Standortprägend für das Schulgrundstück ist der Baumbestand. Die Anlieferung und Baustellenanschrift erfolgt über die Straße Brödermannsweg 2 im Bereich der Sporthalle bzw. der Feuerwehrzufahrt, somit dem südlichen Teil des Schulgrundstücks. Der Neubau wird in Massivbauweise erstellt. Die Geschossdecken sowie teile der Wände werden aus Stahlbeton hergestellt. Weitere tragende Wände werden aus Mauerwerk bzw. aus Stahlbeton errichtet. Das Hallendach erhält eine Stahltragkonstruktion. Die Fassade ist als zweischalige Ziegelverblendfassade in Teilen mit Riemchen geplant. --------------- Hier: Gebäudeautomation --------------- Gebäudeautomation nach DIN 18386 für den Neubau einer Zweifeldsporthalle mit Kita. Leistungsumfang umfasst die Lieferung und Montage von 2 Automationsstationen, 2 Automationsschaltschränken, Feldgeräten zur Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, die Integration der Heizungs-, Lüftungs- und Sanitäranlagen, die Errichtung von ca. 15.000 m Kabel- und Leitungsanlagen einschließlich Bussystemen, die Anbindung an die Gebäudeleittechnik sowie Programmierung, Inbetriebnahme und Dokumentation der Anlage
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen — Hamburg
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.