OLA-Leistungen_EÜ-Erneuerung Gstadter Straße (Strecke 5320, km 0.992) in Treuchtlingen
Veröffentlichung (ABl.)
Verfahrensart
Eingegangene Angebote
Sitz des Auftraggebers
Ausführungsort
Sektor
Beschreibung
Für die Erneuerung der EÜ-Gstadter Straße (Strecke 5320, km 0,992) in Treuchtlingen müssen im Vorfeld die vorhandenen Ober- sowie Speiseleitungen aus dem Baufeld zurückgebaut werden. Um die Versorgung des Bf Treuchtlingens sowie der Parallelstrecke in der 14-tägigen TSP weiterhin zu gewährleisten, werden die Speiseleitungen durch Speisekabel bauzeitlich ersetzt. Für die Aufrechterhaltung des Abstellbetriebes werden 2 neue Oberleitungsmaste gestellt; ebenso müssen die drei Maste in der Nähe der EÜ zurückgebaut und weiter nach außen versetzt werden. Erforderliche Maßnahmen (vorab mit Sperrpause ESP/TSP): - Gründung, Stellen 5x OL-Maste - bauzeitl. Rückbau, Stellen 1x OL-Mast - Auftrennen 8x Speiseleitung (4x östl., 4x westl. der EÜ) - Verlegung, Rückbau 8x Speisekabel im Baubereich - Vorbereitung bauzeitl. Rückanker - Rückbau & Einkürzung KW aus Baubereich (Abstellgleise) - Montage KW-Abspannung an neue Maste Erforderliche Maßnahmen in 14-tägiger TSP: - Einbau, Rückbau 3x Isolatoren - Umbau/Erneuerung 8x Speiseleitungen - Erneuerung Schalteranschlüsse - Umbau Traversen 2x 2 Stück - Montage, Rückbau Rückanker 17x - Rückbau, Umbau, Regulierung Kettenwerke aus Baubereich (Hauptgleise) - Herstellung, Rückbau Ersatzerdung/ Rückstromführung über Hilfsbrücke - Herstellung bauzeitl. Erdungsverbindungen (Gleis- & Schiene) - Versetzen KW-Anschlussschalter - Rückbau Maste, Fundamente 3x Maste - Gründung, Stellen eines weiteren Mastes mit Fertigteilkopf - Messfahrt/ Abnahmefahrt - Fahrdrahttausch ca. 3.400m (nachlaufend nach TSP) Teil der Ausschreibung bildet neben der Aufstellung der AP OLA auch die Erarbeitung der AP des betroffenen OSE-Kabels. Dieses soll im Voraus zur Maßnahme erneuert und mit Mehrlängen ausgestattet werden.
CPV-Codes
Lose (1)
Für die Erneuerung der EÜ-Gstadter Straße (Strecke 5320, km 0,992) in Treuchtlingen müssen im Vorfeld die vorhandenen Ober- sowie Speiseleitungen aus dem Baufeld zurückgebaut werden. Um die Versorgung des Bf Treuchtlingens sowie der Parallelstrecke in der 14-tägigen TSP weiterhin zu gewährleisten, werden die Speiseleitungen durch Speisekabel bauzeitlich ersetzt. Für die Aufrechterhaltung des Abstellbetriebes werden 2 neue Oberleitungsmaste gestellt; ebenso müssen die drei Maste in der Nähe der EÜ zurückgebaut und weiter nach außen versetzt werden. Erforderliche Maßnahmen (vorab mit Sperrpause ESP/TSP): - Gründung, Stellen 5x OL-Maste - bauzeitl. Rückbau, Stellen 1x OL-Mast - Auftrennen 8x Speiseleitung (4x östl., 4x westl. der EÜ) - Verlegung, Rückbau 8x Speisekabel im Baubereich - Vorbereitung bauzeitl. Rückanker - Rückbau & Einkürzung KW aus Baubereich (Abstellgleise) - Montage KW-Abspannung an neue Maste Erforderliche Maßnahmen in 14-tägiger TSP: - Einbau, Rückbau 3x Isolatoren - Umbau/Erneuerung 8x Speiseleitungen - Erneuerung Schalteranschlüsse - Umbau Traversen 2x 2 Stück - Montage, Rückbau Rückanker 17x - Rückbau, Umbau, Regulierung Kettenwerke aus Baubereich (Hauptgleise) - Herstellung, Rückbau Ersatzerdung/ Rückstromführung über Hilfsbrücke - Herstellung bauzeitl. Erdungsverbindungen (Gleis- & Schiene) - Versetzen KW-Anschlussschalter - Rückbau Maste, Fundamente 3x Maste - Gründung, Stellen eines weiteren Mastes mit Fertigteilkopf - Messfahrt/ Abnahmefahrt - Fahrdrahttausch ca. 3.400m (nachlaufend nach TSP) Teil der Ausschreibung bildet neben der Aufstellung der AP OLA auch die Erarbeitung der AP des betroffenen OSE-Kabels. Dieses soll im Voraus zur Maßnahme erneuert und mit Mehrlängen ausgestattet werden.
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes — Bonn
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.