VergebenVergabebekanntmachung · 29DienstleistungsauftragAMP / GPATED 116/2026

Übernahme und Entsorgung von Restabfall aus dem Vogelsbergkreis

Veröffentlichung (ABl.)

18.06.2026

Vergabedatum

16.06.2026

Geschätzter Auftragswert

-1 €

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Eingegangene Angebote

2 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

Lauterbach (36341) — DE725

Beschreibung

Übernahme und Entsorgung von Restabfall aus dem Vogelsbergkreis

CPV-Codes

90500000905100009051200090513000905131009051320090513300

Lose (1)

LOT-0001Übernahme und Entsorgung von Restabfall aus dem Vogelsbergkreis
905000009051000090512000905130009051310090513200905133002027-01-012031-12-31

Zuschlagskriterien

Das wirtschaftlichste Angebot ist jenes mit dem niedrigsten Angebotspreis, wie es sich aus den Eintragungen in den Preisblättern ergibt. Dabei werden für die Wertung die prognostizierten Mengenangaben berücksichtigt, die in den Preisblättern vorgedruckt sind. Die Preise werden brutto gewertet. Zu Wertungszwecken wird der Zeitraum von einem Kalenderjahr betrachtet.

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammern des Landes Hessen im Regierungspräsidium Darmstadt — Darmstadt

Zur Prüfung des Vergabeverfahrens im Hinblick auf das Vorliegen von Vergaberechtsverstößen können die Bieter einen Nachprüfungsantrag bei der vorgenannten Vergabekammer stellen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein solcher Antrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nur zulässig ist, soweit der Bieter: - den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zur Angebotsabgabe gerügt hat. Darüber hinaus muss der Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden. Anderenfalls ist dieser verspätet und somit unzulässig.