VergebenVergabebekanntmachung · 29BauauftragTED 116/2026

Kindergarten St.Nikolaus Brunnthal, Heizungstechnik (Neubau + Sanierung)

Veröffentlichung (ABl.)

18.06.2026

Vergabedatum

02.06.2026

Geschätzter Auftragswert

222.500 €

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Eingegangene Angebote

5 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

Brunnthal (85649) — DE21H

Beschreibung

Das Bauvorhaben umfasst den Neubau einer Kindertagesstätte mit vier Gruppenräumen sowie die Sanierung einer bestehenden Kindergartengruppe. Die Wärmeversorgung erfolgt über Wärmepumpen im Außenbereich; im Gebäude wird die Wärme über eine Fußbodenheizung im Neubau sowie über Heizkörper im Sanierungsbereich verteilt.

CPV-Codes

45331100

Lose (1)

LOT-0001Kindergarten St.Nikolaus Brunnthal, Heizungstechnik (Neubau + Sanierung)

Das Bauvorhaben umfasst den Neubau einer Kindertagesstätte mit vier Gruppenräumen sowie die Sanierung einer bestehenden Kindergartengruppe. Die Wärmeversorgung erfolgt über Wärmepumpen im Außenbereich; im Gebäude wird die Wärme über eine Fußbodenheizung im Neubau sowie über Heizkörper im Sanierungsbereich verteilt.

453311002026-09-212027-08-27

Zuschlagskriterien

Preis

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern — München

Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügtwerden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind

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