VergebenVergabebekanntmachung · 31BauauftragTED 116/2026

Nutzerspezifische Anlagen - Sachsen-Anhalt-Kaserne Weißenfels, GNUE Neubau Instandsetzungshalle HIL (SBB-2026-0074)

Veröffentlichung (ABl.)

18.06.2026

Verfahrensart

Nicht offenes Verfahren

Eingegangene Angebote

0 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

Halle (Saale) (06130) — DEE02

Ausführungsort

Sachsen-Anhalt-Kaserne Weißenfels, Weißenfels (06667) — DEE08

Beschreibung

siehe Los 1

CPV-Codes

4530000045330000

Lose (1)

LOT-0000Nutzerspezifische Anlagen - Sachsen-Anhalt-Kaserne Weißenfels, GNUE Neubau Instandsetzungshalle HIL (SBB-2026-0074)

Nutzerspezifische Anlagen: - 2 St Schraubenkompressor mit Kältetrockner, bei 15,0 bar(ü) 0,59 m3/h - 1 St Druckluftbehälter 1000 l - 290 m Druckluftleitungen ON 15-25 - 2 St Dachventilator 7500 m3/h, 300°C - 170 m Abgasleitung ON 160-630, Wickelfalzrohr mit Flanschen - 4 St Stahl-Öltank, Inhalt 2 m3 einschl. Warn- und Überwachungsgeräten

45300000453300002026-07-202026-12-18

Zuschlagskriterien

Die Zuschlagskriterien werden erst mit der Versendung der Vergabeunterlagen bekanntgegeben.

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt — Bonn

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren gem. § 160 Abs. 1 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet wird. Die dazu maßgeblichen Fristen gem. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB regelt das Gesetz wie folgt: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.