SG Zeven - KuBiZ Zeven - Aufzugsanlagen
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Einreichungsfrist
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Aufzugsarbeiten. Material und Mengen: - Aufzug VHS_ Rohmontage 08.11.27 bis 03.12.27 Endmontage 03.04.28 bis 28.04.28 - Aufzug Bibliothek_ Rohmontage 08.11.27 bis 03.12.27 Endmontage 03.04.28 bis 28.04.28 Als Fertigstellungstermin des Gebäudes ist der Termin gem. Bauzeitenplan vorgesehen. Beginn der Arbeiten: Rohmontage 08.11.27
CPV-Codes
Lose (1)
Die ehemalige Grundschule Klostergang wird zu einem Kultur- und Bildungszentrum (KuBiZ) mit Bibliothek, Volkshochschule, Archiv, Aula und zentralem Foyer umgebaut. Ein neuer gemeinsamer Haupteingang führt in das mittig angeordnete Foyer, das beide Gebäude verbindet. Durch große Verglasungen öffnet sich dieser Bereich zum Platz hin und bildet einen hellen, kommunikativen Mittelpunkt des Ensembles. Der Holländertrakt wird zu einer zweigeschossigen Bibliothek umfunktioniert. Die vorhandene Struktur bleibt weitgehend erhalten, die Dachkonstruktion wird erneuert und die Fassade gedämmt und mit einer neuen Klinkerriemchen-WDVS-Fassade versehen. Bodentiefe Fenster schaffen einen direkten Bezug zum Außenraum. Entlang der Fassaden entstehen Lese- und Aufenthaltsbereiche, die den Blick auf die umliegende Umgebung ermöglichen. Eine zentrale Innentreppe mit Luftraum verbindet Erdgeschoss und Souterrain und optimiert die räumliche Nutzung. Im Gebäude der ehemaligen Schule Klostergang entstehen die Räume für die Volkshochschule und das Museumsarchiv. Das bestehende Ziegelmauerwerk wird gereinigt und instandgesetzt. Die alten Fenster werden durch thermisch getrennte Stahlfenster mit schmalen Profilen und einer vertikalen Teilung ersetzt, die die historische Gliederung aufgreifen und zugleich ein zeitgemäßes Erscheinungsbild ermöglichen. Das Treppenhaus wird erweitert, um die brandschutztechnischen Anforderungen zu erfüllen. Ein verglaster Verbindungsgang im Erdgeschoss stellt die direkte Anbindung an das neue Foyer her. Der Außenbereich wird neu gestaltet und zu einem nutzungsorientierten Garten entwickelt, der unmittelbar an Foyer, Aula und Bibliothek anschließt. Ein Lesegarten, ein Schachbereich, Spielflächen und Grünzonen schaffen vielfältige Aufenthaltsmöglichkeiten. Der zentrale Platz zwischen Klosterkirche, Museum, Kindergarten und KuBiZ erhält durch eine neue Baumgruppe eine klar definierte Mitte und stärkt die räumliche Verbindung innerhalb des historischen Umfelds. Gegenstand dieser Ausschreibung sind Aufzugsarbeiten.
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen — Lüneburg
Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, ist gegen diese Entscheidung ein Antrag auf Nachprüfung durch die Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg zulässig. Nach § 161 GWB ist der Antrag schriftlich bei der Kammer einzureichen, unverzüglich zu begründen und soll ein bestimmtes Begehren enthalten.