Projektsteuerung und -leitung für den Neubau Mehrfamilienhaus Bürgerstiftung in Bietigheim-Bissingen
Veröffentlichung (ABl.)
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Ausgewählte Bewerber
Beschreibung
Die Bürgerstiftung Bietigheim-Bissingen beabsichtigt den Neubau eines Mehrfamilienhauses in der Panoramastraße 44 in 74321 Bietigheim-Bissingen. Die Stiftung ist eine kommunale Stiftung des bürgerlichen Rechts mit dem Ziel, gemeinwohlorientierte Projekte, insbesondere im Bereich bezahlbaren Wohnraums, zu fördern. Geplant ist ein Wohngebäude mit 6 Wohneinheiten, teilweise gefördert und teilweise barrierefrei. Der Bauantrag wurde bereits eingereicht, eine Baugenehmigung liegt vor, die Ausführungsplanung ist weitestgehend erbracht. Die Gesamtwohnfläche beträgt ca. 440 m2 bei einer Bruttogrundfläche von rund 837 m2. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die europaweite Vergabe von Projektsteuerungsleistungen im Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb für die Projektentwicklung des Neubaus eines Mehrfamilienhauses für die Bürgerstiftung der Stadt Bietigheim-Bissingen.
CPV-Codes
Lose (1)
Gegenstand des Vertrages werden die Projektsteuerungsleistungen sowie Projektleitung gemäß des Leistungsbilds nach Heft Nr. 9 der AHO-Fachkommission "Projektsteuerung/Projektmanagement", Stand März 2020. Beabsichtigt ist eine Beauftragung von Leistungen der Projektsteuerung für die Projektstufen 1 und 3 (jeweils in Teilen), sowie 4 und 5 (bis zur Fertigstellung aller Leistungen) sowie Leistungen der Projektleitung. -------------------------------------------------------------------Die Beauftragung der Projektsteuerungsleistungen bezieht sich dabei auf alle Handlungsbereiche des Leistungsbildes: (A) Organisation, Information, Koordination und Dokumentation (B) Qualitäten und Quantitäten (C) Kosten und Finanzierung (D) Termine, Kapazitäten und Logistik (E) Verträge und Versicherung ------------------------------------------------------------------- Die Beauftragung der Projektleitung bezieht sich dabei auf die Leistungen des §3, Abs. 2 des Heft Nr. 9 der AHO.
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg — Karlsruhe
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind