Neubau Feuer- und Rettungswache - Projektsteuerung
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Geschätzter Auftragswert
Vertragslaufzeit
Verfahrensart
Eingegangene Angebote
Sitz des Auftraggebers
Beschreibung
Neubau einer Feuer- und Rettungswache Dülmen-Mitte Fachplanung bzw. Dienstleistung der Projektsteuerung Verhandlungsverfahren mit max. 5 Bietern nach durchgeführtem öffentlichem Teilnahmewettbewerb; hier Stufe 3: Aufforderung zum finalen Angebot
CPV-Codes
Lose (1)
Fachplanung bzw. Dienstleistung der Projektsteuerung Beginn der Projektsteuerung direkt nach Auftragserteilung; Baubeginn geplant November 2026; Fertigstellung Frühjahr 2029 Gegenstand des Auftrags sind Projektsteuerungsleistungen für das oben kurz beschriebene und in der Leistungsbeschreibung näher erläuterte Vorhaben zum Neubau der Feuer- und Rettungswache in Dülmen. Die Beauftragung erfolgt auf Grundlage des Leistungsbilds Projektsteuerung, wie es in Kapitel 2 § 2 des von der AHO-Fachkommission "Projektsteuerung/Projektmanagement" erarbeiteten Buches "Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft" (AHO-Schriftenreihe Nr. 9; 5. Auflage März 2020) beschrieben ist. Der Auftrag umfasst alle Handlungsbereiche des genannten Leistungsbilds. Die Beschaffung umfasst alle 5 Projektstufen gemäß der genannten AHO-Schrift, wobei zunächst nur die Projektstufe 1 und die Projektstufe 2 beauftragt werden. Die folgenden Projektstufen sollen bei Fortsetzung des Vorhaben optional (stufenweise) weiterbeauftragt werden, worauf allerdings kein Rechtsanspruch besteht. Das Nähere regelt die Leistungsbeschreibung.
Zuschlagskriterien
Auftragnehmer
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster — Münster
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden, oder - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden. Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.