SonstigeFreiwillige Ex-ante-Transparenz · 26DienstleistungsauftragTED 116/2026

Wartung Depotmanagement

Veröffentlichung (ABl.)

18.06.2026

Geschätzter Auftragswert

480.645 €

Vertragslaufzeit

3.0 Monate

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung

Sitz des Auftraggebers

Potsdam (14482) — DE404

Beschreibung

Wartungs- und Supportleistungen für eine Betriebshofmanagementsoftware im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) einschließlich Fehlerbehebung, Pflege und Weiterentwicklung.

CPV-Codes

72267000

Lose (1)

LOT-0001Wartung Depotmanagement

Gegenstand der Beschaffung ist die Erbringung von Wartungs-, Support- und Weiterentwicklungsleistungen für die bei der ViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH eingesetzte Betriebshofmanagementsoftware. Die Leistungen umfassen insbesondere: - die Sicherstellung des laufenden Systembetriebs, - die Analyse und Behebung von Störungen und Fehlern, - die Durchführung von Software-Updates und Pflegeleistungen, - die Anpassung der Software an betriebliche Anforderungen, - sowie unterstützende Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem Systemeinsatz. Die Software wird zur Steuerung und Organisation betrieblicher Abläufe im Betriebshof (u. a. Disposition, Fahrzeugmanagement und operative Prozesse) eingesetzt und stellt ein wesentliches IT-System für den Betrieb des öffentlichen Personennahverkehrs dar. Aufgrund der technischen Struktur der eingesetzten Lösung sowie der bestehenden Systemintegration bestehen besondere Anforderungen an die Kenntnisse der Systemarchitektur, Schnittstellen und Funktionalitäten der Software.

722670003 Monate

Nachprüfungsverfahren

Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Im Fall einer freiwilligen Ex-ante-Transparenzbekanntmachung gemäß § 135 Abs. 3 GWB kann ein Nachprüfungsantrag zur Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nur innerhalb von 10 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung gestellt werden. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit unzulässig.

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