AbgelaufenAusschreibung · 16BauauftragAMP / GPATED 116/2026

Schreinerarbeiten Innentueren

Veröffentlichung (ABl.)

18.06.2026

Einreichungsfrist

16.06.2026 10:00

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Sitz des Auftraggebers

Ansbach (91522) — DE251

Ausführungsort

Gunzenhausen (91710) — DE25C

Beschreibung

- Holztüren mit Stockzargen / Faltstockzargen - Holztüren mit Faltstockzarge T30RDS - Holz- Brandschutztüren mit Stockzargen und Türschließer inkl. Holzstützen - Holz- Glas- Türen T30RDS mit Glasseitenfeld - Holz- Glas- Türen T90RS mit Glasseitenfeld - Leibungsbekleidungen an Nischentüren - Flur- Wandbekleidungen aus Trägerplatte mit Echtholzfurnier und Schattenfugen - Wand- und Deckenbekleidungen Nischen TRH Zugänge - Nischenbekleidungen mit Schattenfugen - Nischenbekleidung Feuerlöscher - Boden- und Wandtürstopper - gefräste Einsatzsymbole Feuerlöscher

CPV-Codes

45421131

Lose (1)

LOT-0000Schreinerarbeiten Innentueren

- Holztüren mit Stockzargen / Faltstockzargen - Holztüren mit Faltstockzarge T30RDS - Holz- Brandschutztüren mit Stockzargen und Türschließer inkl. Holzstützen - Holz- Glas- Türen T30RDS mit Glasseitenfeld - Holz- Glas- Türen T90RS mit Glasseitenfeld - Leibungsbekleidungen an Nischentüren - Flur- Wandbekleidungen aus Trägerplatte mit Echtholzfurnier und Schattenfugen - Wand- und Deckenbekleidungen Nischen TRH Zugänge - Nischenbekleidungen mit Schattenfugen - Nischenbekleidung Feuerlöscher - Boden- und Wandtürstopper - gefräste Einsatzsymbole Feuerlöscher

454211312026-07-272027-02-15

Zuschlagskriterien

Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium. https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/296852

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken — Ansbach

Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Weitere Ausschreibungen dieses Auftraggebers