Elsa-Brändtström-Realschule / Innentüren und Zargen
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Geschätzter Auftragswert
Verfahrensart
Lose
Eingegangene Angebote
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Beschreibung
Innentüren und Zargen
CPV-Codes
Lose (3)
Die Ausschreibung umfasst die Lieferung und den Einbau aller Innentüren und Zargen im Schulgebäude. Insgesamt beinhaltet die Ausschreibung ca. 350 Türen. Die Leistung wird in drei Lose aufgeteilt: 1. Stahltüren 2. Aluminiumtüren und 3. Holztüren. Die Stahltüren werden überwiegend in den Kellerbereichen eingesetzt, bei den Aluminiumtüren handelt es sich um größere Flurtüranlagen und die Holztüren werden in Klassen- u. Verwaltungsräumen eingesetzt werden
Zuschlagskriterien
Die Ausschreibung umfasst die Lieferung und den Einbau aller Innentüren und Zargen im Schulgebäude. Insgesamt beinhaltet die Ausschreibung ca. 350 Türen. Die Leistung wird in drei Lose aufgeteilt: 1. Stahltüren 2. Aluminiumtüren und 3. Holztüren. Die Stahltüren werden überwiegend in den Kellerbereichen eingesetzt, bei den Aluminiumtüren handelt es sich um größere Flurtüranlagen und die Holztüren werden in Klassen- u. Verwaltungsräumen eingesetzt werden
Zuschlagskriterien
Die Ausschreibung umfasst die Lieferung und den Einbau aller Innentüren und Zargen im Schulgebäude. Insgesamt beinhaltet die Ausschreibung ca. 350 Türen. Die Leistung wird in drei Lose aufgeteilt: 1. Stahltüren 2. Aluminiumtüren und 3. Holztüren. Die Stahltüren werden überwiegend in den Kellerbereichen eingesetzt, bei den Aluminiumtüren handelt es sich um größere Flurtüranlagen und die Holztüren werden in Klassen- u. Verwaltungsräumen eingesetzt werden
Zuschlagskriterien
Auftragnehmer
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster — Münster
Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingehen.