Rathaus HH - Brandschutzkonzept
Veröffentlichung (ABl.)
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Ausgewählte Bewerber
Beschreibung
Planungsleistungen des Brandschutzingenieurwesens für das Hamburger Rathaus, AHO Leistungen inkl. Stufenbeauftragung. Mit dem Zuschlag wird die Stufe 1 beauftragt. Ein Anspruch auf weitere Stufenbeauftragungen besteht nicht. Das Hamburger Rathaus der Freien und Hansestadt Hamburg ist ein denkmalgeschütztes, historisches Gebäude, welches in den Jahren 1886-1897 im Stil der Neorenaissance vom Rathausmeisterbund unter der Federführung von Martin Haller erbaut wurde. Hinsichtlich seiner Einheit-lichkeit des Baustils und seiner im Original erhaltenen Ausstattung stellt es eine kulturhistorische Besonderheit dar. Das Rathaus steht als Einzelgebäude unter Denkmalschutz. Es liegt in der Stadtmitte, angrenzend an die "Kleine Alster" und den Rathausmarkt und schließt mit Verbindungsbauten an die Handelskammer der Stadt Hamburg an. Das Gebäude ist eine breitgelagerte, symmetrische Anlage mit Sockel- und Mezzaningeschoss, 2 Hauptgeschossen und steilen Kupferdächern. In den einzelnen Geschossen werden verschiedenste Funktionsbereiche durchschnitten. Im Souterrain befindet sich der Ratsweinkeller mit den gastronomischen Räumlichkeiten, welche sich über mehrere Gast- und Veranstaltungsbereiche erstrecken. Diese gastronomische Fläche ist extern verpachtet und Eingriffe in diesen Bereich müssen so-wohl mit dem Pächter als auch der Sprinkenhof GmbH abgestimmt werden. Eine Sanierung sowie Modernisierung der dem Gastronomiebetrieb zugehörigen Flächen ist beabsichtigt.
CPV-Codes
Lose (1)
Planungsleistungen des Brandschutzingenieurwesens für das Hamburger Rathaus, AHO Leistungen inkl. Stufenbeauftragung. Mit dem Zuschlag wird die Stufe 1 beauftragt. Ein Anspruch auf weitere Stufenbeauftragungen besteht nicht. Das Hamburger Rathaus der Freien und Hansestadt Hamburg ist ein denkmalgeschütztes, historisches Gebäude, welches in den Jahren 1886-1897 im Stil der Neorenaissance vom Rathausmeisterbund unter der Federführung von Martin Haller erbaut wurde. Hinsichtlich seiner Einheit-lichkeit des Baustils und seiner im Original erhaltenen Ausstattung stellt es eine kulturhistorische Besonderheit dar. Das Rathaus steht als Einzelgebäude unter Denkmalschutz. Es liegt in der Stadtmitte, angrenzend an die "Kleine Alster" und den Rathausmarkt und schließt mit Verbindungsbauten an die Handelskammer der Stadt Hamburg an. Das Gebäude ist eine breitgelagerte, symmetrische Anlage mit Sockel- und Mezzaningeschoss, 2 Hauptgeschossen und steilen Kupferdächern. In den einzelnen Geschossen werden verschiedenste Funktionsbereiche durchschnitten. Im Souterrain befindet sich der Ratsweinkeller mit den gastronomischen Räumlichkeiten, welche sich über mehrere Gast- und Veranstaltungsbereiche erstrecken. Diese gastronomische Fläche ist extern verpachtet und Eingriffe in diesen Bereich müssen so-wohl mit dem Pächter als auch der Sprinkenhof GmbH abgestimmt werden. Eine Sanierung sowie Modernisierung der dem Gastronomiebetrieb zugehörigen Flächen ist beabsichtigt.
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen — Hamburg
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Das deutsche Vergaberecht enthält Rügeobliegenheiten der Bewerber*innen, deren Verletzung zur Unzulässigkeit von Nachprüfungsanträgen führt. In § 160 Abs. 3 GWB heißt es: "(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."