OffenAusschreibung · 16DienstleistungsauftragTED 116/2026

71300000-1Dienstleistungen von Ingenieurbüros Leistungen der Technischen Ausrüstung

Veröffentlichung (ABl.)

18.06.2026

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung

Sitz des Auftraggebers

Berlin (10247) — DE300

Ausführungsort

Berlin Kreuzberg (10969) — DE300

Ausgewählte Bewerber

3 – 5

Beschreibung

71300000-1Dienstleistungen von Ingenieurbüros Leistungen der Technischen Ausrüstung Postanschrift: Friedrichstraße 1 - 3, Stadt: Berlin, Postleitzahl: 10969, Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300), Land: Deutschland Informationen zum Projekt:  Die Liegenschaft befindet sich im Fachvermögen des Amtes für Soziales. Das Gebäude Friedrich-straße 1-3 ist Teil einer baulichen Anlage, die mit der Wohnbebauung am Mehringplatz von 1966-1975 vom namhaften Berliner Architekten Werner Düttmann geplant wurde. Als sogenannte Wohn-folgeeinrichtung für die umliegend erstandenen Wohnungen entstanden eine Kindertagesstätte, ein Jugendfreizeitheim und eine Säuglingsfürsorgestelle. Heute wird das Gebäude von unterschiedli-chen Trägern sozialer Einrichtungen genutzt. Der Gebäudekomplex, bestehend aus zwei Teilbe-reichen, steht nicht unter Denkmalschutz. Die Gliederung des Baukörpers nimmt auf die unter-schiedlichen Nutzungen Bezug. Die Friedrichstraße 1, heute als Stadteilzentrum bezeichnet, beherbergt verschiedene Träger, wel-che spezielle Angebote für unterschiedliche Nutzergruppen bereithalten, wie z.B. eine Kantine und das Quartiersmanagement. Die Friedrichstraße 2 - 3 wird durch eine Jugendfreizeiteinrichtung der Kreuzberger „Musikalische Aktion (KMA) – die „Antenne“ - genutzt. Seit der Errichtung wurden, aufgrund geringer Mittel, nur wenige Maßnahmen zum baulichen Er-halt oder zur Modernisierung durchgeführt. Der Zustand ist gekennzeichnet durch einen erhebli-chen Sanierungsbedarf an Dach und Fassade, eine veraltete und verschlissene Gebäudetechnik sowie erhebliche Mängel beim Brandschutz. Aufgrund der Brandschutzmängel wurde für Teile des Gebäudes bereits eine Nutzungsuntersagung erteilt. Um einen sicheren Weiterbetrieb bis zur Komplettsanierung zu ermöglichen, investiert der Bezirk aktuell aus SIWA-Mitteln ca. 1.741.000 € brutto in die Wiedernutzbarmachung der Räume. Hierfür wird eine Notausgangstreppe aus dem Kellergeschoss ins Freie errichtet sowie neue Türen einge-baut, um die brandschutztechnischen Anforderungen umzusetzen. Weitere Maßnahmen sind die provisorische Abdichtung von Dachteilflächen, Stilllegung der Warmwasserbereitung, Erneuerung der Leitungsführung für Trinkwasser, Abwasser und Regenwasser im gesamten UG, Neuverlegung der Stränge in ausgewählten Sanitärbereichen, Erneuern der Fernwärmestation ohne Warmwas-serbereitung, Umbau der Garderobe im EG zu einem barrierefreien WC sowie die Behebung wei-terer Brandschutzmängeln, z. B. Erneuern der Hausalarmierungsanlage und Sicherheitsbeleuch-tung. Die Baumaßnahme wird im November 2026 abgeschlossen sein. Siehe hierzu bereitgestellte Unterlagen und besondere Leistung Nr. 2 - Einarbeitung der aktuellen Baumaßnahme in die Be-stands- und Planungsunterlagen. Der Standort soll nun komplett saniert und barrierefrei hergerichtet werden. Zur Schaffung der Baufreiheit müssen die Nutzer ausgelagert werden. Das Gebäude ist als Mauerwerksbau aus Kalksandsteinen und Hohlblocksteinen errichtet. Die In-nenwände sind verfugt und geschlemmt, die äußeren Fronten verputzt. Die Brüstungen sind in Sichtbeton ausgeführt. Die Geschossdecken, Treppenläufe und -podeste sind aus Stahlbeton. Im Untergeschoss ist überwiegend ein 3 cm starker Estrich aufgebracht, in den Geschossen ist er schwimmend 6 cm stark. Die stark frequentierten Räume erhielten einen Gumminoppenbelag, alle anderen PVC- oder Textilbeläge, der Gemeinschaftsraum Parkett. Die Dächer sind zum Teil begehbar, sie sind als Warmdächer ausgebildet und erhielten Erdauf-schüttungen mit Bepflanzungen. die Holzfenster sind mit Isolierverglasungen versehen, die Außen-türen sind aus Metall mit großflächigen Verglasungen. Die Innentüren haben hölzerne Türblätter, die in Stahlzargen schlagen. Das Gebäude ist an das Fernwärmenetz angeschlossen. Die Hauptziele des Projektes bestehen in der Standorterhaltung und der Betriebssicherung der so-zialen und kulturellen Einrichtung. Voraussetzung dafür ist die umfangreiche Instandsetzung des Gebäudes und seiner technischen Ausstattung gemäß den geltenden Vorschriften. Dies umfasst neben der energetischen Ertüchtigung auch die Einrichtung eines zweiten baulichen Rettungswe-ges. Aus Gründen der Nachhaltigkeit und Bewahrung des Gebäudecharakters ist es erforderlich, dass die Erhaltung der Oberflächen Vorrang vor Abbau und Austausch hat. Es ist stets zu prüfen, ob Beschädigungen behutsam repariert werden können, bevor Bauteile, Ausbauteile, Ausstattun-gen und Beschichtungen komplett ersetzt werden. Notwendige Grundrissanpassungen sollen be-hutsam, das heißt im Sinne des Werks vorgenommen werden. Eine BNB-Zielvereinbarung mit dem Ziel Silber (Ziel: 70,6 Punkte) liegt mit dem Bedarfsprogramm vor. Die Kostenobergrenze für die Baumaßnahme nach geprüftem Bedarfsprogramm beträgt 17.213.250,09 € brutto inklusive Unvorhergesehenes. Die genannten Kosten umfassen die Kosten-gruppen 200 bis 600 nach DIN 276, Stand IV. Quartal 2025. Die vorläufig anrechenbaren Kosten der Kostengruppe 400 betragen 4.008.160,08 € netto.

CPV-Codes

71300000

Lose (1)

LOT-000071300000-1Dienstleistungen von Ingenieurbüros Leistungen der Technischen Ausrüstung
713000002026-09-162034-09-15

Zuschlagskriterien

20 % Projektteam, Personalkonzept, Personaleinsatzplan 20 % Planerische Herangehensweise / Umsetzungskonzept an Hand von vergl. Bauvorhaben 25 % Ausführungsfristen, Planungs- und Kostenkontrolle zur Einhaltung von Kosten, Terminen, Qualitäten anhand konkreter Beispiele 35 % Honorarangebot (Wertung Preis)

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer des Landes Berlin — Berlin

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

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