"NKI: Modellprojekt zur Errichtung einer CO2-neutralen Energieversorgung im Freibad des SV Bamberg e. V." Projektnummer: · 67KEM0010 Projektsteuerung
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Geschätzter Auftragswert
Verfahrensart
Eingegangene Angebote
Sitz des Auftraggebers
Beschreibung
Leistungen einer ordnungsgemäßen Projektsteuerung zu erbringen, welche für einen fristgerechten, kostenkonformen und -sicheren Abschluss des Projektes erforderlich sind. Der Auftragnehmer hat insbesondere folgende Leistungen zu erbringen: 4.1. Projektstufe 1 – Projektvorbereitung Klärung der Projektziele Klärung Bedarfsplanung Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen Aufbau der Projektorganisation Organisation der Projektstruktur Aufstellen eines Projektauftrages 4.2 Projektstufe 2 - Planung Steuerung der Objekt- und Fachplaner Termin- und Meilensteinplanung Kostenplanung und Kostenkontrolle Koordination der Planungsbeteiligten Unterstützung beim Genehmigungsverfahren 4.3 Projektstufe 3 – Ausführungsvorbereitung Steuerung der Ausführungsplanung Organisation, Steuerung und Begleitung der Ausschreibungen und Vergaben Vergabevorbereitung und Mitwirken bei den Vergaben Kostenfortschreibung Terminplanung für die Bauausführung Risikomanagement 4.4 Projektstufe 4 - Ausführung Termin und Kostencontrolling Steuerung und Änderung von Nachträgen Koordination der Projektbeteiligten Berichtswesen an Bauherren Konflikt und Mängel-/Lösungsmanagement 4.5 Projektstufe 5 – Abschluss Organisation der Abnahmen Kostenfeststellung Dokumentation, strukturiertes Aufbereiten der Bestandunterlagen Beratung sowie Unterstützung bei Gewährleistungsfragen Projektauswertung – Zielerreichung/-Verfehlung Es besteht kein Rechtsanspruch auf Übertragung der Stufen.
CPV-Codes
Lose (1)
Leistungen einer ordnungsgemäßen Projektsteuerung zu erbringen, welche für einen fristgerechten, kostenkonformen und -sicheren Abschluss des Projektes erforderlich sind. Der Auftragnehmer hat insbesondere folgende Leistungen zu erbringen: 4.1. Projektstufe 1 – Projektvorbereitung Klärung der Projektziele Klärung Bedarfsplanung Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen Aufbau der Projektorganisation Organisation der Projektstruktur Aufstellen eines Projektauftrages 4.2 Projektstufe 2 - Planung Steuerung der Objekt- und Fachplaner Termin- und Meilensteinplanung Kostenplanung und Kostenkontrolle Koordination der Planungsbeteiligten Unterstützung beim Genehmigungsverfahren 4.3 Projektstufe 3 – Ausführungsvorbereitung Steuerung der Ausführungsplanung Organisation, Steuerung und Begleitung der Ausschreibungen und Vergaben Vergabevorbereitung und Mitwirken bei den Vergaben Kostenfortschreibung Terminplanung für die Bauausführung Risikomanagement 4.4 Projektstufe 4 - Ausführung Termin und Kostencontrolling Steuerung und Änderung von Nachträgen Koordination der Projektbeteiligten Berichtswesen an Bauherren Konflikt und Mängel-/Lösungsmanagement 4.5 Projektstufe 5 – Abschluss Organisation der Abnahmen Kostenfeststellung Dokumentation, strukturiertes Aufbereiten der Bestandunterlagen Beratung sowie Unterstützung bei Gewährleistungsfragen Projektauswertung – Zielerreichung/-Verfehlung Es besteht kein Rechtsanspruch auf Übertragung der Stufen.
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Regierung von Mittelfranken — Ansbach
Auf § 160 GWB wird hingewiesen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.