OffenAusschreibung · 16DienstleistungsauftragAMP / GPATED 116/2026

Planungsleistungen KJP als TEAM-Vergabe

Veröffentlichung (ABl.)

18.06.2026

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung

Sitz des Auftraggebers

Jena (07747) — DEG03

Ausgewählte Bewerber

3 – 5

Beschreibung

Planungsleistungen für den Neubau Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie (KJP) als Teamvergabe

CPV-Codes

71000000

Lose (1)

LOT-0001Planungsleistungen KJP als TEAM-Vergabe

Für das Projekt ist die Vergabe wesentlicher Teile der Planungsleistungen lt. HOAI als sogenannte Teamvergabe vorgesehen. Dabei bewerben sich die ausgelobten Fachbereiche (Planer) gemeinsam als Planungsteam. Die Vergabe der Leistung erfolgt in einem Verfahren als Gesamtvergabe an das Planungsteam. Im Gegensatz zur Generalplanung erfolgt die Beauftragung der Fachdisziplinen jedoch über Einzelverträge. Im Planungsprozess ist der Objektplaner koordinierende Instanz im Rahmen seines Leistungsbildes nach HOAI. Projektleitung und Steuerung erfolgen, zunächst in der Leistungsstufe 1, d.h. bis zur Einreichung des Z-Bauantrages, ohne externe Projektsteuerung durch den AG selbst (Geschäftsbereich Neubau). Folgende Fachbereiche sind für das Projekt im Rahmen der Teamvergabe ausgeschrieben und sollen jeweils in Einzelverträgen vertraglich gebunden werden: 1 - Objektplanung / Gebäude & Innenräume 2 - Objektplanung / Freianlagen 3 - Tragwerksplanung 4 - Technische Ausrüstung Haustechnik (AG1, 2, 3, 7, 8) 5 - Technische Ausrüstung Elektro-/Fördertechnik (AG 4, 5, 6) 6 - Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz Vorteil des Vergabemodells ist eine nachgewiesene Teamfähigkeit der Teammitglieder untereinander. Gegenüber einer losweisen Vergabe reduziert dieses Modell den Vergabeaufwand und verkürzt Verfahrensdauer, -umfang und -risiko deutlich, was hier von besonderer Bedeutung ist.

710000002026-09-302027-07-31

Zuschlagskriterien

Gesamt-Honorar

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt (ThLVwA) — Weimar

Statthafte Rechtsbehelfe sind gemäß §§ 155 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer 1.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer Vl.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gemäß §§ 155 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. Vl.4.1 )). Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

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