Ingenieurleistung der Bauüberwachung und fachtechnische Begleitung zur "Rahmenvereinbarung Servicemanagement E/MSR" Los 1 Ostsachsen und Los 2 Brandenburg
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Geschätzter Auftragswert
Verfahrensart
Lose
Eingegangene Angebote
Sitz des Auftraggebers
Beschreibung
Wesentliche Leistungsbestandteile des bereits beauftragten Dienstleisters mit der Rahmenvereinbarung Servicemanagement E/MSR Ostsachsen/Brandenburg, welche überwacht und begleitet werden sollen, sind: - Übernahme der Unternehmerverantwortung für den sicheren Betrieb der elektrischen Anlagen, Anlagenbetreiber nach VDE 0100-105 durch den Bewirtschafter; - Sicherstellung nach der 5-Punkte-Sicherheitsregel und Aufhebung der Sicherstellung elektrischer Anlagen – sowohl für eigene Arbeiten als auch für Arbeiten Dritter (Personal der Bewirtschafter); - Prüfung/Revision/Wartung der elektrischen Anlagen; - Prüfung der elektrischen Funktionen der eingesetzten Überstromschutzgeräte für elektrische Antriebe; - FI-Schutzeinrichtungen in stationären elektrischen Anlagen sind 1x jährlich elektrisch zu prüfen, zusätzlich ist halbjährlich die Prüfeinrichtung (Drucktaster) zu bestätigen und zu dokumentieren; - Störungsbeseitigung an Starkstromanlagen und deren Komponenten, USV-Anlagen, Solaranlagen, Anlagen des kathodischen Korrosionsschutzes (E-Teil) und E/MSR-Anlagen sowie der elektrische Teil von Klimaanlagen und Luftentfeuchtergeräten; - Erstellung von Störungsberichten und Durchführung von Störungsanalysen – führen einer Störungsstatistik in bearbeitbarem digitalem Format, z.B. Excel und quartalsweiser Berichtserstattung; - Wartung und Betreuung der E/MSR- und Kommunikationstechnik, der Wartungszyklus ist jährlich; - Erarbeitung von E/MSR-Wartungslisten für neu errichtete Anlagen bzw. Überarbeitung der bereits vorhandenen Listen; - Programmierleistungen für SIMATIC S7 Steuerungen (Step7 und TIA), Visualisierungsgeräte (WinCC, WinCC flexible und TIA), USV-Anlagen und Messtechnik; - Kalibrierung und Abgleich der Messtechnik nach Herstellervorgaben; - Fortführung der Lebenslaufakte (E-Bücher) in Papierform und digitaler Form für die elektrischen Anlagen, dem AG ist jederzeit zu den Geschäftszeiten Einblick zu gewähren; - Revision der Zeichnungsunterlagen im Programm ELCAD und WSCAD in der jeweils aktuellen Software Version; - Ing.-technische Begleitung der Fachabnahmen auf Anforderung des AG; - Änderungen/Erweiterungen an den EMSR-Anlagen, z.B. zusätzliche elektrische Verteilungen, zusätzliche Beleuchtungs- oder Steckdosenanlagen, Leistungserhöhungen an elektrischen Antrieben, Nachrüstung von FU-Anlagen, Querschnittserhöhungen von Kabeln und Leitungen, Änderung und Anpassung von Erdungs- und Blitzschutzanlagen, Erweiterungen von SPS, Programmänderungen und ähnlichen Arbeiten. Diese Arbeiten beinhalten immer die entsprechenden Prüfungen und technischen Dokumentationen.; - Durchführung von Planungsleistungen für Änderungen an EMSR-Anlagen. Diese Leistungen umfassen u. a. die Erstellung und Bearbeitung von Verbraucherlisten, Schaltplänen, Installationsplänen, Messstellenlisten, Berechnungen und Auslegungen von Kabel- und Leitungsanlagen, Selektivitätsberechnungen und ähnlichen Planungsleistungen elektrotechnischer Art; - Zählerablesung am Ende des Kalenderjahres auf Anforderung des AG für alle Energieabnahmestellen ohne Fernauslesung.
CPV-Codes
Lose (2)
Ingenieurleistungen für die Bauüberwachung und fachtechnische Begleitung zur "Rahmenvereinbarung Servicemanagement E/MSR" Los 1 Ostsachsen Wesentliche Leistungsbestandteile des bereits beauftragten Dienstleisters mit der Rahmenvereinbarung Servicemanagement E/MSR Ostsachsen, welche überwacht und begleitet werden sollen, sind: - Übernahme der Unternehmerverantwortung für den sicheren Betrieb der elektrischen Anlagen, Anlagenbetreiber nach VDE 0100-105 durch den Bewirtschafter - Sicherstellung nach der 5-Punkte-Sicherheitsregel und Aufhebung der Sicherstellung elektrischer Anlagen – sowohl für eigene Arbeiten als auch für Arbeiten Dritter (Personal der Bewirtschafter) - Prüfung/Revision/Wartung der elektrischen Anlagen - Prüfung der elektrischen Funktionen der eingesetzten Überstromschutzgeräte für elektrische Antriebe - FI-Schutzeinrichtungen in stationären elektrischen Anlagen sind 1x jährlich elektrisch zu prüfen, zusätzlich ist halbjährlich die Prüfeinrichtung (Drucktaster) zu bestätigen und zu dokumentieren - Störungsbeseitigung an Starkstromanlagen und deren Komponenten, USV-Anlagen, Solaranlagen, Anlagen des kathodischen Korrosionsschutzes (E-Teil) und E/MSR-Anlagen sowie der elektrische Teil von Klimaanlagen und Luftentfeuchtergeräten - Erstellung von Störungsberichten und Durchführung von Störungsanalysen – führen einer Störungsstatistik in bearbeitbarem digitalem Format, z.B. Excel und quartalsweiser Berichtserstattung - Wartung und Betreuung der E/MSR- und Kommunikationstechnik, der Wartungszyklus ist jährlich - Erarbeitung von E/MSR-Wartungslisten für neu errichtete Anlagen bzw. Überarbeitung der bereits vorhandenen Listen - Programmierleistungen für SIMATIC S7 Steuerungen (Step7 und TIA), Visualisierungsgeräte (WinCC, WinCC flexible und TIA), USV-Anlagen und Messtechnik - Kalibrierung und Abgleich der Messtechnik nach Herstellervorgaben - Fortführung der Lebenslaufakte (E-Bücher) in Papierform und digitaler Form für die elektrischen Anlagen, dem AG ist jederzeit zu den Geschäftszeiten Einblick zu gewähren - Revision der Zeichnungsunterlagen im Programm ELCAD und WSCAD in der jeweils aktuellen Software Version - Ing.-technische Begleitung der Fachabnahmen auf Anforderung des AG - Änderungen/Erweiterungen an den EMSR-Anlagen, z.B. zusätzliche elektrische Verteilungen, zusätzliche Beleuchtungs- oder Steckdosenanlagen, Leistungserhöhungen an elektrischen Antrieben, Nachrüstung von FU-Anlagen, Querschnittserhöhungen von Kabeln und Leitungen, Änderung und Anpassung von Erdungs- und Blitzschutzanlagen, Erweiterungen von SPS, Programmänderungen und ähnlichen Arbeiten. Diese Arbeiten beinhalten immer die entsprechenden Prüfungen und technischen Dokumentationen. - Durchführung von Planungsleistungen für Änderungen an EMSR-Anlagen. Diese Leistungen umfassen u. a. die Erstellung und Bearbeitung von Verbraucherlisten, Schaltplänen, Installationsplänen, Messstellenlisten, Berechnungen und Auslegungen von Kabel- und Leitungsanlagen, Selektivitätsberechnungen und ähnlichen Planungsleistungen elektrotechnischer Art - Zählerablesung am Ende des Kalenderjahres auf Anforderung des AG für alle Energieabnahmestellen ohne Fernauslesung
Zuschlagskriterien
Ingenieurleistungen für die Bauüberwachung und fachtechnische Begleitung zur "Rahmenvereinbarung Servicemanagement E/MSR" Los 2 Brandenburg Wesentliche Leistungsbestandteile des bereits beauftragten Dienstleisters mit der Rahmenvereinbarung Servicemanagement E/MSR Brandenburg, welche überwacht und begleitet werden sollen, sind: - Übernahme der Unternehmerverantwortung für den sicheren Betrieb der elektrischen Anlagen, Anlagenbetreiber nach VDE 0100-105 durch den Bewirtschafter - Sicherstellung nach der 5-Punkte-Sicherheitsregel und Aufhebung der Sicherstellung elektrischer Anlagen – sowohl für eigene Arbeiten als auch für Arbeiten Dritter (Personal der Bewirtschafter) - Prüfung/Revision/Wartung der elektrischen Anlagen - Prüfung der elektrischen Funktionen der eingesetzten Überstromschutzgeräte für elektrische Antriebe - FI-Schutzeinrichtungen in stationären elektrischen Anlagen sind 1x jährlich elektrisch zu prüfen, zusätzlich ist halbjährlich die Prüfeinrichtung (Drucktaster) zu bestätigen und zu dokumentieren - Störungsbeseitigung an Starkstromanlagen und deren Komponenten, USV-Anlagen, Solaranlagen, Anlagen des kathodischen Korrosionsschutzes (E-Teil) und E/MSR-Anlagen sowie der elektrische Teil von Klimaanlagen und Luftentfeuchtergeräten - Erstellung von Störungsberichten und Durchführung von Störungsanalysen – führen einer Störungsstatistik in bearbeitbarem digitalem Format, z.B. Excel und quartalsweiser Berichtserstattung - Wartung und Betreuung der E/MSR- und Kommunikationstechnik, der Wartungszyklus ist jährlich - Erarbeitung von E/MSR-Wartungslisten für neu errichtete Anlagen bzw. Überarbeitung der bereits vorhandenen Listen - Programmierleistungen für SIMATIC S7 Steuerungen (Step7 und TIA), Visualisierungsgeräte (WinCC, WinCC flexible und TIA), USV-Anlagen und Messtechnik - Kalibrierung und Abgleich der Messtechnik nach Herstellervorgaben - Fortführung der Lebenslaufakte (E-Bücher) in Papierform und digitaler Form für die elektrischen Anlagen, dem AG ist jederzeit zu den Geschäftszeiten Einblick zu gewähren - Revision der Zeichnungsunterlagen im Programm ELCAD und WSCAD in der jeweils aktuellen Software Version - Ing.-technische Begleitung der Fachabnahmen auf Anforderung des AG - Änderungen/Erweiterungen an den EMSR-Anlagen, z.B. zusätzliche elektrische Verteilungen, zusätzliche Beleuchtungs- oder Steckdosenanlagen, Leistungserhöhungen an elektrischen Antrieben, Nachrüstung von FU-Anlagen, Querschnittserhöhungen von Kabeln und Leitungen, Änderung und Anpassung von Erdungs- und Blitzschutzanlagen, Erweiterungen von SPS, Programmänderungen und ähnlichen Arbeiten. Diese Arbeiten beinhalten immer die entsprechenden Prüfungen und technischen Dokumentationen. - Durchführung von Planungsleistungen für Änderungen an EMSR-Anlagen. Diese Leistungen umfassen u. a. die Erstellung und Bearbeitung von Verbraucherlisten, Schaltplänen, Installationsplänen, Messstellenlisten, Berechnungen und Auslegungen von Kabel- und Leitungsanlagen, Selektivitätsberechnungen und ähnlichen Planungsleistungen elektrotechnischer Art - Zählerablesung am Ende des Kalenderjahres auf Anforderung des AG für alle Energieabnahmestellen ohne Fernauslesung
Zuschlagskriterien
Auftragnehmer
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt — Bonn
§ 160 Abs. 3 GWB schreibt vor: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.