Fassadenarbeiten
Veröffentlichung (ABl.)
Einreichungsfrist
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Beschreibung
Neubau Betriebshof Behältermanagement: Für den Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM) wird im Stadtteil Riem am De-Gasperi-Bogen ein neuer Betriebshof errichtet. Der neue Standort ergänzt den bestehenden Hauptstützpunkt in der Truderinger Straße und dient dem zentralen Behältermanagement des AWM. Der Neubau bündelt alle logistischen und administrativen Prozesse rund um Abfallbehälter (Mülltonnen und Container), insbesondere Anlieferung, Lagerung, Reinigung, Reparatur und Verteilung der Behälter sowie die zugehörige Verwaltungs- und Personalfunktionen. Das Baugrundstück liegt am östlichen Rand der Messestadt Riem, an der Ostseite des De-Gasperi-Bogens, angrenzend an den Landschaftspark. Die neu zu errichtende Einfahrt erfolgt gegenüber dem Sigmund-Rieer-Bogen. Die bebaubare Fläche (inkl. Böschungen/Wällen) beträgt ca. 11.560 m², mit weiteren 6.280 m² an Ausgleichsächen, was einer Gesamtgrundstücksäche von ca. 15.700 m² entspricht. Die Hochbaumaßnahme gliedert sich in zwei parallel verlaufende Hauptbaumaßnahmen: die Errichtung des Betriebsgebäudes mit Carport sowie die Errichtung des Verwaltungsgebäudes. Eckdaten zum Neubau:BGF Betriebsgebäude: 1340 m², BGF Verwaltungsgebäude: 350 m ², Carportfläche: 883 m ², Logistikäche: 335 m ², Tragkonstruktion: Stahl und Beton, Dachform: Flachdach, Dachneigungen: 2%, Fassade: vorgehängte, hinterlüftete Fassade aus Faserzementplatten. Gegenstand dieses Auftrags sind Fassadenarbeiten. Nähere Angaben siehe Ziffer 5.1.
CPV-Codes
Lose (1)
Ergänzung zu Ziffer 2.1, ca.-Mengen: Lieferung und Montage einer hinterlüfteten Fassade aus Faserzementplatten, bestehend aus: 1.230 m² Unterkonstruktion; 1.230 m² Mineralwolledämmung; 750 m² kleinformatige Faserzement Wabenstreifen (Bereich bis ca. UK Oberlichtband Betriebsgebäude); 400 m²großformatige Faserzementplatten (ab Oberlichtband Betriebsgebäude).
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern — München
Verstöße gegen Vergabevorschriften, - durch die sich ein am Auftrag interessierter Bewerber oder Bieter in seinen Rechten verletzt sind, sind innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), - die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB), - die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist (Frist zur Bewerbung) oder Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden in Textform informiert (§ 134 GWB). Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Bei Absendung der Information auf elektronischem Weg oder per Fax verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.