VergebenVertragsänderung · 39LieferauftragAMP / GPATED 116/2026
22FEI60191 / S21, S60 Waiblingen+Fellbach, Anpassung an DKS
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
18.06.2026
Vergabedatum
07.12.2022
Sitz des Auftraggebers
Frankfurt Main (60327) — DE712
Ausführungsort
Waiblingen (71332) — DE116
Sektor
Beschreibung
22FEI60191 / S21, S60 Waiblingen+Fellbach, Anpassung an DKS
CPV-Codes
34632200
Lose (1)
LOT-000122FEI60191 / S21, S60 Waiblingen+Fellbach, Anpassung an DKS
346322002022-11-16 → 2024-06-30
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes — Bonn
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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