VergebenVergabebekanntmachung · 30BauauftragAMP / GPATED 116/2026

Gleisoberbau und Kabeltiefbau für Neubaumaßnahme 20er-Gruppe in Speckenbüttel

Veröffentlichung (ABl.)

18.06.2026

Vergabedatum

09.03.2026

Geschätzter Auftragswert

8,0 Mio. € – 15,7 Mio. €

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Eingegangene Angebote

3 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

Bremerhaven (27568) — DE502

Ausführungsort

Bremerhaven - Speckenbüttel — DE502

Beschreibung

In den vergangenen Jahren ist die Anzahl der Züge auf der Bremischen Hafeneisenbahn stark angestiegen. Für die kommenden Jahre ist ein weiterer Zuwachs prognostiziert worden und somit ist der Bedarf an Vorstellgleisen vorhanden. Die Erweiterung der Kapazität im Bf Speckenbüttel wird dadurch erforderlich. Zusätzlich zu den vorhandenen Gruppen 30 und 40 mit jeweils acht Gleisen ist die neue 20er Gruppe mit im Wesentlichen sieben Gleisen (221 – 227) und 13 Weichen zu realisieren. Die Anbindung der 20er Gruppe an die vorhandenen Gleisanlagen soll auf der Ostseite über eine neue Weiche 40 im Gleis 116 und auf der Westseite über neue Weiche 109 in das Gleis 273 erfolgen. Alle neuen Abstellgleise der 20er Gruppe werden eine Nutzlänge von ca. 760 m erhalten.

CPV-Codes

4523411645112500452212504523200045232200

Lose (1)

LOT-0000Gleisoberbau und Kabeltiefbau für Neubaumaßnahme 20er-Gruppe in Speckenbüttel
8,0 Mio. €

Folgende Leistungen sind Bestandteil dieser Ausschreibung · Rückbau befestigter Flächen und unbefestigter Flächen, · Rückbau technischer Anlagen, · Rückbau Gleiskörper, · Bahnkörper mit Erdbau, · Gleisbau der Gleise 221 – 227, · Weicheneinbau (13 Stück), · Kabeltiefbau, · Kabelverlegearbeiten, · Herstellen der Rand- und Rangiererwege Der Auftraggeber empfiehlt eine Besichtigung der Arbeitsstelle vor Abgabe eines Angebotes. Kontaktdaten liegen den Ausschreibungsunterlagen bei.

45234116451125004523200045232200452212502026-03-092027-10-31

Zuschlagskriterien

Kosten

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung — Bremen

Ein Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit (1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, (2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.