Neubau Rathaus Herzebrock-Clarholz - 05 Gewerk Fenster und Sonnenschutz
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Einreichungsfrist
Geschätzter Auftragswert
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Beschreibung
Die Gemeinde Herzebrock-Clarholz beabsichtigt einen Rathaus-Neubau als Ersatz für das bisherige Rathaus zu errichten. Dieser Neubau soll auf dem aktuellen Rathaus-Grundstück mit rund 4.800 m² errichtet werden. Entsprechend des Klimaschutzkonzeptes der Gemeinde Herzebrock-Clarholz soll der Rathaus-Neubau mindestens dem Energiestandard KFW-40 entsprechen und klimaneutral im Betrieb sein. Die technische Ausstattung des Gebäudes soll diesen hohen ökologischen und wirtschaftlichen Anforderungen entsprechen. Der Fokus liegt auf einer betriebskosten-optimierten Planung.
CPV-Codes
Lose (1)
Gesamte Lochfensterfassade (EG–3. OG) mit ca. 325 Aluminium-Fensterelementen und 3 Aluminium-Außentüren einschließlich außenliegendem Sonnenschutz sowie Leibungsverkleidungen aus Aluminiumblech.
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen — Münster
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.