Rudolstadt, Schloss Heidecksburg - Prüfsachverständiger Technische Gebäudeausrüstung vor Inbetriebnahme
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Einreichungsfrist
Verfahrensart
Lose
Sitz des Auftraggebers
Beschreibung
Prüfsachverständiger Technische Gebäudeausrüstung / Brandschutz in drei verschiedenen Bereichen des Schlosses (3 verschiedene Maßnahmen)
CPV-Codes
Lose (3)
Der Prüfsachverständige erbringt unabhängige Prüf- und Überwachungsleistungen gemäß den einschlägigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, technischen Regelwerken sowie den anerkannten Regeln der Technik. Die Aufgabenstellung beinhaltet: Prüfung Anlagen der Technischen Gebäudeausrüstung vor Inbetriebnahme Brandmeldeanlage; Errichtung einer neuen Brandmeldeunterzentrale mit Anschluss an eine Bestandszentrale; - Installation von ca. 50 automatischen und nichtautomatischen Meldern, - Installation von ca. 20 loopfähigen Sockelsirenen, Sicherheitsbeleuchtungsanlage; bestehend aus Einzelbatterieleuchten Der Leistungsumfang beläuft sich auf Konsultationen des Fachplaners, ca. 5 Baustellenbegehungen im Zuge der Installationen und die Abnahmebegehung einschl. Protokollerstellung und Sachverständigen Bescheinigung.
Zuschlagskriterien
Im Schloss Heidecksburg soll im Zuge des SIP 1 die Objekt- und Verkehrssicherheit speziell die Brandfrüherkennung im Westflügel optimiert werden. Der Prüfsachverständige erbringt unabhängige Prüf- und Überwachungsleistungen gemäß den einschlägigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, technischen Regelwerken sowie den anerkannten Regeln der Technik. Die Aufgabenstellung beinhaltet: Prüfung Anlagen der Technischen Gebäudeausrüstung vor Inbetriebnahme Brandmeldeanlage; Errichtung einer neuen Brandmeldeunterzentrale mit Anschluss an eine Bestandszentrale; - Installation von ca. 20 automatischen und nichtautomatischen Meldern, - Installation von ca. 5 loopfähigen Sockelsirenen, - Installation eines Funk-Brandmelde- und Alarmierungssystem, bestehend aus ca. 6 automatischen Meldern, ca. und ca. 2 Funk-Gateways, Sicherheitsbeleuchtungsanlage; bestehend aus Einzelbatterieleuchten Der Leistungsumfang beläuft sich auf Konsultationen des Fachplaners, ca. 5 Baustellenbegehungen im Zuge der Installationen und die Abnahmebegehung einschl. Protokollerstellung und Sachverständigen Bescheinigung.
Zuschlagskriterien
Im Schloss Heidecksburg soll im Zuge des SIP 1 die Objekt- und Verkehrssicherheit speziell die Brandfrüherkennung im Westflügel optimiert werden. Der Prüfsachverständige erbringt unabhängige Prüf- und Überwachungsleistungen gemäß den einschlägigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, technischen Regelwerken sowie den anerkannten Regeln der Technik. Die Aufgabenstellung beinhaltet: Prüf- und Überwachungsleistungen der Brandmeldeanlage- und Alarmierungsanlage mit Aufschaltung; Errichtung einer neuen Brandmeldezentrale mit Feuerwehrperipherie und Integration einer Bestandszentrale; - Installation von ca. 50 automatischen, nichtautomatischen und Sondermeldern, - Installation von ca. 17 loopfähigen Sockelsirenen, - Installation eines Funk-Brandmelde- und Alarmierungssystem, bestehend aus ca. 70 automatischen Meldern, ca. zwei nichtautomatischen Meldern, ca. 65 akustischen Alarmgebern und ca. 14 Funk-Gateways, - Installation von ca. drei Schnittstellenmodulen, Sicherheitsbeleuchtungsanlage; bestehend aus Zentralbatterieanlage, Rettungs- und Sicherheitsbeleuchtungen, diese teilw. in Allgemeinbeleuchtung integriert, Sicherheitsstromversorgung Der Leistungsumfang beläuft sich auf Konsultationen des Fachplaners, ca. 5 Baustellenbegehungen im Zuge der Installationen und die Abnahmebegehung einschl. Protokollerstellung und Sachverständigen Bescheinigung.
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Freistaat Thüringen — Weimar
Laut § 134 Abs 2 GWB (Informations- und Wartepflicht) darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Innerhalb dieser Einspruchsfrist kann ein Nachprüfungsverfahren angestrebt werden.