Bf Bln Zool. Garten - Brandschutztechnische Ertüchtigung Fernbahn-Gleishalle - VE 503 Gerüste
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Beschreibung
Bahnhof Berlin Zoologischer Garten BA 5 - Brandschutztechnische Ertüchtigung Fernbahn-Gleishalle (Dachfläche ca. 5.100 qm) während Sperrpause 06/2026 - 12/2026 - Aufbau, Vorhaltung und Rückbau von Schürzengerüsten Ost/West, Hängegerüst/Arbeitsebene, Fassadengerüste außen/innen und Absturzsicherung Dachrand in Vorbereitung der baulichen brandschutztechnischen Ertüchtigung
CPV-Codes
Lose (1)
Bahnhof Berlin Zoologischer Garten BA 5 - Brandschutztechnische Ertüchtigung Fernbahn-Gleishalle (Dachfläche ca. 5.100 qm) während Sperrpause 06/2026 - 12/2026 - Aufbau, Vorhaltung und Rückbau von Schürzengerüsten Ost/West, Hängegerüst/Arbeitsebene, Fassadengerüste außen/innen und Absturzsicherung Dachrand in Vorbereitung der baulichen brandschutztechnischen Ertüchtigung
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes — Bonn
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.