VergebenVertragsänderung · 39BauauftragAMP / GPATED 116/2026

Bf Bln Zool. Garten - Brandschutztechnische Ertüchtigung Fernbahn-Gleishalle - VE 503 Gerüste

Veröffentlichung (ABl.)

18.06.2026

Vergabedatum

17.10.2025

Sitz des Auftraggebers

Berlin (10557) — DE300

Beschreibung

Bahnhof Berlin Zoologischer Garten BA 5 - Brandschutztechnische Ertüchtigung Fernbahn-Gleishalle (Dachfläche ca. 5.100 qm) während Sperrpause 06/2026 - 12/2026 - Aufbau, Vorhaltung und Rückbau von Schürzengerüsten Ost/West, Hängegerüst/Arbeitsebene, Fassadengerüste außen/innen und Absturzsicherung Dachrand in Vorbereitung der baulichen brandschutztechnischen Ertüchtigung

CPV-Codes

4521000045213321

Lose (1)

LOT-0001Bf Bln Zool. Garten - Brandschutztechnische Ertüchtigung Fernbahn-Gleishalle - VE 503 Gerüste

Bahnhof Berlin Zoologischer Garten BA 5 - Brandschutztechnische Ertüchtigung Fernbahn-Gleishalle (Dachfläche ca. 5.100 qm) während Sperrpause 06/2026 - 12/2026 - Aufbau, Vorhaltung und Rückbau von Schürzengerüsten Ost/West, Hängegerüst/Arbeitsebene, Fassadengerüste außen/innen und Absturzsicherung Dachrand in Vorbereitung der baulichen brandschutztechnischen Ertüchtigung

45210000452133212025-11-032028-12-31

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer des Bundes — Bonn

Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.

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