Außenanlagen - Sanierung vom Verwaltungsgebäude der Universität der Künste Berlin
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Geschätzter Auftragswert
Verfahrensart
Eingegangene Angebote
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Beschreibung
Die Baumaßnahmen umfassen die Abbruch- und Neubaumaßnahmen der Außenanlagen. Sie finden zum Teil auf unterbauten, nicht befahrbaren Flächen, an Bestandsfassaden sowie im geschützten Wurzelbereich der Bestandsbäume statt. Die Ausführung muss in mehreren Phasen erfolgen, da die Zugänglichkeit der Gebäude sichergestellt sein muss. Es sind folgende Leistungen in der Ausschreibung enthalten: - Arbeiten an Gehwegbereichen im öffentlichen Bereich gem. STVO - Wurzelstubben und krautiger Restaufwuchs sind zu entfernen. - Herstellung von zwei Rigolen für Regenwasser - Herstellung von zwei Baugrube für die Rigolen mit Grabenverbaugeräten - Es ist Boden sowie Vegetationssubstrat zu liefern und einzubauen - Herstellen von Leitungs- und Kabelgräben, Verlegen von RW-Leitungen und -Schächten - Aufstellen von Mastleuchten und Pollerleuchten (Verlegen der Elektroleitungen und Anschluss der Beleuchtung erfolgt durch Elektrofachfirma) - Herstellen von befestigten Flächen aus Betonpflaster und Plattenbelägen aus geliefertem und bestehenden Betonpflaster und -platten. - Herstellen von Absturzsicherungen und Handläufen aus Flachstahl - Erstellen einer Stufenanlage aus Betonblockstufen (Werkteile) - Ausbau, Sicherung und Einbau bestehender Mauerscheiben aus Waschbeton als Einfassung von Pflanzflächen - Abbruch und Entsorgung von Stufenanlagen und einer Rampe an der Fassade - Anschlüsse an Gebäudeeingänge mit Gitterrosten und Abdeckung von Kellerlichtschächte mit Gitterrosten - Einbau von Sitzbänken, Fahrradbügeln und Abfallbehälter - Herstellen von Ansaat- und Pflanzflächen, Baumpflanzungen, Fertigstellungspflege, 2-jährige Entwicklungspflege Die zu bearbeitende Fläche umfasst insgesamt ca. 2.625 m² Ausführungszeitraum: Juli 2026 - Mai 2027
CPV-Codes
Lose (1)
Die Baumaßnahmen umfassen die Abbruch- und Neubaumaßnahmen der Außenanlagen. Sie finden zum Teil auf unterbauten, nicht befahrbaren Flächen, an Bestandsfassaden sowie im geschützten Wurzelbereich der Bestandsbäume statt. Die Ausführung muss in mehreren Phasen erfolgen, da die Zugänglichkeit der Gebäude sichergestellt sein muss. Es sind folgende Leistungen in der Ausschreibung enthalten: - Arbeiten an Gehwegbereichen im öffentlichen Bereich gem. STVO - Wurzelstubben und krautiger Restaufwuchs sind zu entfernen. - Herstellung von zwei Rigolen für Regenwasser - Herstellung von zwei Baugrube für die Rigolen mit Grabenverbaugeräten - Es ist Boden sowie Vegetationssubstrat zu liefern und einzubauen - Herstellen von Leitungs- und Kabelgräben, Verlegen von RW-Leitungen und -Schächten - Aufstellen von Mastleuchten und Pollerleuchten (Verlegen der Elektroleitungen und Anschluss der Beleuchtung erfolgt durch Elektrofachfirma) - Herstellen von befestigten Flächen aus Betonpflaster und Plattenbelägen aus geliefertem und bestehenden Betonpflaster und -platten. - Herstellen von Absturzsicherungen und Handläufen aus Flachstahl - Erstellen einer Stufenanlage aus Betonblockstufen (Werkteile) - Ausbau, Sicherung und Einbau bestehender Mauerscheiben aus Waschbeton als Einfassung von Pflanzflächen - Abbruch und Entsorgung von Stufenanlagen und einer Rampe an der Fassade - Anschlüsse an Gebäudeeingänge mit Gitterrosten und Abdeckung von Kellerlichtschächte mit Gitterrosten - Einbau von Sitzbänken, Fahrradbügeln und Abfallbehälter - Herstellen von Ansaat- und Pflanzflächen, Baumpflanzungen, Fertigstellungspflege, 2-jährige Entwicklungspflege Die zu bearbeitende Fläche umfasst insgesamt ca. 2.625 m² Ausführungszeitraum: Juli 2026 - Mai 2027
Zuschlagskriterien
Auftragnehmer
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Berlin — Berlin
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf die gesetzlichen Rügeobliegenheiten des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.