Kommandowagen
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Einreichungsfrist
Vertragslaufzeit
Verfahrensart
Lose
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Beschreibung
Lieferung eines serienmäßigen PKW-Fahrgestell und Umbau zum sonstigen Fahrzeug Feuerwehr gemäß DIN SPEC 14507-5 und DIN EN 1846
CPV-Codes
Lose (2)
Diese Leistungsbeschreibung gilt für die Beschaffung von 4 Stück Kommandowagen KdoW nach DIN SPEC 14507-5 auf Grundlage folgender Normen, Richtlinien, Regeln und Vorschriften (in der jeweils aktuellen Fassung): ► DIN EN 1846 Feuerwehrfahrzeuge, Teil 1 bis 3 ► DIN 14502-2 Feuerwehrfahrzeuge, Teil 2, Zusätzliche Festlegungen zu DIN EN1846-2 und DIN EN1846-3 ► DIN 14502-3:2022-3 Farbgebung und besondere Kennzeichnung von Feuerwehrfahrzeugen ► DIN 14610 Akustische Warneinrichtungen für bevorrechtigte Wegebbenutzer ► DIN 14800 Feuerwehrtechnische Ausrüstung für Feuerwehrfahrzeuge ► Die EMV-Richtlinie 2004/108/EG bzw. 2014/30/EU ist unbedingt einzuhalten. ► StVZO Straßenverkehrszulassungsordnung der BRD ► UVV - alle tangierenden Unfallverhütungsvorschriften ► alle sonstigen gültigen anerkannten Regeln der Technik
Zuschlagskriterien
Diese Leistungsbeschreibung gilt für die Beschaffung von 1 Stück Kommandowagen KdoW nach DIN SPEC 14507-5 auf Grundlage folgender Normen, Richtlinien, Regeln und Vorschriften (in der jeweils aktuellen Fassung): ► DIN EN 1846 Feuerwehrfahrzeuge, Teil 1 bis 3 ► DIN 14502-2 Feuerwehrfahrzeuge, Teil 2, Zusätzliche Festlegungen zu DIN EN1846-2 und DIN EN1846-3 ► DIN 14502-3:2022-3 Farbgebung und besondere Kennzeichnung von Feuerwehrfahrzeugen ► DIN 14610 Akustische Warneinrichtungen für bevorrechtigte Wegebbenutzer ► DIN 14800 Feuerwehrtechnische Ausrüstung für Feuerwehrfahrzeuge ► Die EMV-Richtlinie 2004/108/EG bzw. 2014/30/EU ist unbedingt einzuhalten. ► StVZO Straßenverkehrszulassungsordnung der BRD ► UVV - alle tangierenden Unfallverhütungsvorschriften ► alle sonstigen gültigen anerkannten Regeln der Technik
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt — Darmstadt
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)