Sächs. Kompetenzzentrum Mitteldeutschland,LVG Köllitsch, Milchkuhhaltung
Veröffentlichung (ABl.)
Einreichungsfrist
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Ausführungsort
Sektor
Beschreibung
Los 8 Putz-, Dämmarbeiten
CPV-Codes
Lose (1)
Baustelleneinrichtung 1,0 psch Einrichten, Vorhalten Dämmarbeiten 650,0 m2 Voranstrich auf Wand- und Deckenflächen 470,0 m2 Schaumglasdämmung an Wänden, d = 100 mm 90,0 m2 Schaumglasdämmung an Decken, d = 40 mm 90,0 m2 Schaumglasdämmung an Decken, d = 100 mm Putzarbeiten Wände (Mauerwerk - Schulungsräume) 560,00 m2 Armierung für zweilagigen Innenputz auf MW herstellen 560,00 m2 Unterputz (Kalkzementputz), d = 15 mm 560,00 m2 Oberputz (Feinputz), d = 2-5 mm 10,00 m Leibungen verputzen, t bis 25 cm Wände (Mauerwerk - Technikräume) 170,00 m2 Armierung für zweilagigen Innenputz auf MW herstellen 170,00 m2 Kalkzementputz, 2-lagig, innen 30,00 m Leibungen verputzen, t bis 25 cm Wände (Dämmung) 470,00 m2 Armierung auf gedämmten Wandflächen (Schaumglas) 470,00 m2 Grundierung auf Schaumglas-Innendämmung 470,00 m2 gefilzter Oberputz (Feinputz) 105,00 m Oberputz auf Leibungen herstellen, t bis 25 cm Decke (Dämmung) 180,00 m2 Armierung auf gedämmten Deckenflächen (Schaumglas) 180,00 m2 Grundierung auf Schaumglas-Innendämmung 180,00 m2 gefilzter Oberputz (Feinputz)
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen — Leipzig
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.