Umladung, Übernahme, Transport und Verwertung von Abfällen aus dem LK Waldeck-Frankenberg
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Einreichungsfrist
Verfahrensart
Lose
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Beschreibung
Umladung, Übernahme, Transport und Verwertung von Abfällen aus dem Landkreis Waldeck-Frankenberg
CPV-Codes
Lose (3)
Los 1: Übernahme und Verwertung von Restabfall in einem Umfang von ca. 24.700 Mg pro Jahr
Los 2: Annahme und Umladung von Restabfällen in einem Umfang von ca. 11.500 Mg pro Jahr
Los 3: Nachtransport von Bioabfällen in einem Umfang von ca. 2.300 Mg pro Jahr
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Landes Hessen im Regierungspräsidium Darmstadt — Darmstadt
Zur Prüfung des Vergabeverfahrens im Hinblick auf das Vorliegen von Vergaberechtsverstößen können die Bieter einen Nachprüfungsantrag bei der vorgenannten Vergabekammer stellen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein solcher Antrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nur zulässig ist, soweit der Bieter: - den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zur Angebotsabgabe gerügt hat. Darüber hinaus muss der Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden. Anderenfalls ist dieser verspätet und somit unzulässig.