OffenAusschreibung · 16DienstleistungsauftragAMP / GPATED 116/2026

Umladung, Übernahme, Transport und Verwertung von Abfällen aus dem LK Waldeck-Frankenberg

Veröffentlichung (ABl.)

18.06.2026

Einreichungsfrist

20.07.2026 10:00

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Lose

3

Sitz des Auftraggebers

Korbach (34497) — DE736

Beschreibung

Umladung, Übernahme, Transport und Verwertung von Abfällen aus dem Landkreis Waldeck-Frankenberg

CPV-Codes

90500000905120009051300090513100905132009051330090510000

Lose (3)

LOT-0001Übernahme und Verwertung von Restabfall

Los 1: Übernahme und Verwertung von Restabfall in einem Umfang von ca. 24.700 Mg pro Jahr

9050000090512000905130009051310090513200905133002027-07-012032-06-30
LOT-0002Annahme und Umladung von Restabfällen

Los 2: Annahme und Umladung von Restabfällen in einem Umfang von ca. 11.500 Mg pro Jahr

90500000905100002027-07-012032-06-30
LOT-0003Nachtransport von Bioabfällen

Los 3: Nachtransport von Bioabfällen in einem Umfang von ca. 2.300 Mg pro Jahr

9050000090510000905120002027-07-012032-06-30

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammern des Landes Hessen im Regierungspräsidium Darmstadt — Darmstadt

Zur Prüfung des Vergabeverfahrens im Hinblick auf das Vorliegen von Vergaberechtsverstößen können die Bieter einen Nachprüfungsantrag bei der vorgenannten Vergabekammer stellen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein solcher Antrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nur zulässig ist, soweit der Bieter: - den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zur Angebotsabgabe gerügt hat. Darüber hinaus muss der Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden. Anderenfalls ist dieser verspätet und somit unzulässig.