VergebenVergabebekanntmachung · 29DienstleistungsauftragAMP / GPATED 116/2026

VgV-Verhandlungsverf. nachrangig z. Realisierungswettbewerb „NEUE ORTSMITTE KARLSHULD I NEUGESTALTUNG UND AUFWERTUNG DES ÖFFENTLICHEN RAUMS“ (BYAK 2024-OBJ-12). Gegenstand des Verfahrens sind die Weiterentwicklung des Wettbewerbsergebnisses in Form eines freiraum- und landschaftsplanerischen Rahmenplans gemäß Merkblatt 51 der AKBW und die Objektplanung der Freianlagen gemäß HOAI 2021 § 39 ff.

Auftraggeber

Veröffentlichung (ABl.)

18.06.2026

Vergabedatum

16.06.2026

Geschätzter Auftragswert

1 €

Verfahrensart

Nicht offenes Verfahren

Eingegangene Angebote

3 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

Karlshuld (86668) — DE21I

Beschreibung

Die Gemeinde Karlshuld beabsichtigt die Schaffung einer Neuen Ortsmitte und die Aufwertung des Areals entlang der Hauptstraße und der Schulstraße. Im Mittelpunkt steht die Schaffung attraktiver Plätze und Wege mit mehr Grün und hoher Aufenthaltsqualität und Berücksichtigung der notwendigen Anpassungen an den Klimawandel. Die Umsetzung der Neuen Mitte für Karlshuld wird durch das Bundesprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ gefördert. Das Verfahren findet nachrangig zum Realisierungswettbewerb nach RPW gem. § 14 Abs. 4 Pkt. 8 VgV. Folgende Leistungen werden vergeben: Die Beauftragung umfasst zum einen die Weiterentwicklung des Wettbewerbsergebnisses des gesamten Wettbewerbsareals von insgesamt ca. 1,75 ha als freiraum- und landschaftsplanerischen Rahmenplan (gemäß Merkblatt 51 der AKBW), als Grundlage für die weiteren Schritte, zum anderen die Freiflächenplanung mindestens in der Größenordnung des Vertiefungsbereichs (Dorfplatz, Vorbereich Mehrzweckhalle) von 3.500 m2. Dies sind Leistungen für Objektplanung Freianlagen gemäß HOAI § 39 und § 40 sowie der Anlage 11, jeweils mindestens für die Leistungsphasen 1 bis 5, optional werden die Leistungsphasen 6 bis 9 beauftragt. Ggf. wird auch die Objektplanung der Freianlagen für den Volksfestplatz inkl. Umgriff gem. RPW-Wettbewerbsauslobungsunteralgen, in einem optionalen 2. Bauabschnitt beauftragt. Ggf. verschiedene besondere Leistungen beauftragt. Die Beauftragung erfolgt bauabschnittsweise und stufenweise.

CPV-Codes

710000007122200071420000

Lose (1)

LOT-0001NEUE ORTSMITTE KARLSHULD, NEUGESTALTUNG UND AUFWERTUNG DES ÖFFENTLICHEN RAUMS. Gegenstand ist die Weiterentwicklung des Wettbewerbsergebnisses in Form eines freiraum- und landschaftsplanerischen Rahmenplans gemäß Merkblatt 51 der AKBW, LPH 1-3 bei stufenweiser Beauftragung, und die Objektplanung der Freianlagen gemäß HOAI 2021 § 38 ff bei bauabschnittsweiser und stufenweiser Beauftragung.

Die Gemeinde Karlshuld beabsichtigt die Schaffung einer Neuen Ortsmitte und die Aufwertung des Areals entlang der Hauptstraße und der Schulstraße. Im Mittelpunkt steht die Schaffung attraktiver Plätze und Wege mit mehr Grün und hoher Aufenthaltsqualität und Berücksichtigung der notwendigen Anpassungen an den Klimawandel. Die Umsetzung der Neuen Mitte für Karlshuld wird durch das Bundesprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ gefördert. Das Verfahren findet nachrangig zum Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 und gem. § 14 Abs. 4 Pkt. 8 VgV statt. Zur Teilnahme wurde gem. der Vorgaben aus der RPW-Wettbewerbsauslobung die ersten drei Preisträger des Wettbewerbs eingeladen. Die Beauftragung umfasst zum einen die Weiterentwicklung des Wettbewerbsergebnisses des gesamten Wettbewerbsareals von insgesamt ca. 1,75 ha als freiraum- und landschaftsplanerischen Rahmenplan (gemäß Merkblatt 51 der AKBW), als Grundlage für die weiteren Schritte, zum anderen die Freiflächenplanung mindestens in der Größenordnung des Vertiefungsbereichs (Dorfplatz) von 3.500 m2 (BA 1). Dies sind Leistungen der Objektplanung der Freianlagen gemäß HOAI § 39 und § 40 sowie der Anlage 11. Die Beauftragung der Objektplanung der Freianlagen erfolgt bauabschnittsweise und stufenweise. Der Bauabschnitt 1 beinhaltet den Dorfplatz und den Vorbereich der Mehrzweckhalle gem. RPW-Wettbewerbsauslobungsunterlagen. Der Bauabschnitt 2 umfasst den Volksfestplatz inkl. Umgriff, gem. RPW-Wettbewerbsauslobungsunterlagen. Es werden mindestens die Leistungsphasen 1 bis 5 des BA 1 beauftragt, optional werden die Leistungsphasen 6 bis 9 des BA 1 und die Leistungsphasen 1-9 des BA 2, sowie ggf. verschiedene besondere Leistungen beauftragt. Die Zeitschiene ist bei Auftragsbeginn mit dem Auftraggeber abzustimmen. - - - Hinweis: Die Projektbesprechungen finden in deutscher Sprache statt. - - -

7100000071222000714200002026-10-012029-12-31

Zuschlagskriterien

Das Ergebnis des Planungswettbewerbs geht mit maximal 40 % in die Wertung ein, gem. den Vorgaben aus der Wettbewerbsauslobung. Die Wertung erfolgt anhand der ausschließlich in den Beschaffungsunterlagen vorliegenden Matrix "Zuschlagskriterien".

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern — München

Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU- Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bieter im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe des Eignungsnachweises und des Angebots gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).

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