OffenAusschreibung · 16Lieferauftrag🇪🇺 EU-FörderungAMP / GPATED 116/2026

IT- Ausstattung für die Schulen des Landkreises Saalekreis; Lieferung von Arbeitsplatzausstattung

Veröffentlichung (ABl.)

18.06.2026

Einreichungsfrist

20.07.2026 10:00

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Sitz des Auftraggebers

Merseburg (06217) — DEE0B

Beschreibung

Auftragsgegenstand ist die Lieferung von Arbeitsplatzausstattung für Schulen im Landkreis Saalekreis. Leistungsumfang: 600 Notebooks 40 Arbeitsplatz PC 40 Monitore 1 Laptopladewagen

CPV-Codes

30210000

Lose (1)

LOT-0000IT- Ausstattung für die Schulen des Landkreises Saalekreis; Lieferung von Arbeitsplatzausstattung

Auftragsgegenstand ist die Lieferung von Arbeitsplatzausstattung für Schulen im Landkreis Saalekreis. Leistungsumfang: 600 Notebooks 40 Arbeitsplatz PC 40 Monitore 1 Laptopladewagen

30210000

Zuschlagskriterien

niedrigster Angebotspreis, Gewichtung 100 Prozent

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

1. und 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt — Halle (Saale)

15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. [...] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“

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