IT- Ausstattung für die Schulen des Landkreises Saalekreis; Lieferung von Arbeitsplatzausstattung
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Einreichungsfrist
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Beschreibung
Auftragsgegenstand ist die Lieferung von Arbeitsplatzausstattung für Schulen im Landkreis Saalekreis. Leistungsumfang: 600 Notebooks 40 Arbeitsplatz PC 40 Monitore 1 Laptopladewagen
CPV-Codes
Lose (1)
Auftragsgegenstand ist die Lieferung von Arbeitsplatzausstattung für Schulen im Landkreis Saalekreis. Leistungsumfang: 600 Notebooks 40 Arbeitsplatz PC 40 Monitore 1 Laptopladewagen
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
1. und 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt — Halle (Saale)
15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. [...] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“