Erweiterung der Kläranlage Tengern - Bauarbeiten
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Geschätzter Auftragswert
Verfahrensart
Eingegangene Angebote
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Beschreibung
Bauarbeiten
CPV-Codes
Lose (1)
Die Gemeinde Hüllhorst betreibt die Kläranlage Tengern, die in den 90er Jahren ausgebaut wurde. Dabei wurden Anlagenteile der alten Bestandskläranlage, wie z.B. die Tropfkörperanlage integriert. Die Kläranlage Tengern soll auf 17.000 Einwohnerwerte ausgebaut werden und mit einer zweiten Belebungsanlage mit aerober Schlammstabilisierung und Nachklärung ausgestattet werden. Die Ertüchtigung erfolgt in zwei Bauabschnitten. Diese Ausschreibung beinhaltet den Bauabschnitt 1. Die bestehende Tropfkörperanlage wird in einem nachfolgenden Bauabschnitt zurückgebaut. Zudem wird zu einem späteren Zeitpunkt ein neues Betriebsgebäude errichtet. Folgende Maßnahmen sind geplant: 1. Bauabschnitt (BA 1) - Teil dieser Ausschreibung 1.1 Neubau Sandlagerplatz: ca. 7,0 x 9,3 m 1.2 Neubau Belebungsbecken 2: 31,0 m Durchmesser, 5,0 m Tiefe 1.3 Neubau Nachklärbecken 2: 24,0 m Durchmesser, 3,9 m mittlere Wassertiefe 1.4 Neubau Gebläsestation: 12,6 m x 10,0 m in Massivbauweise (Mauerwerk, Metall-Wellprofil) 1.5 Neubau Rücklaufschlammpumpwerk 2: 4,3 x 4,6 x 2,75 m (LxBxH) 1.6 Neubau MID-Schacht Belebungsbecken 1: 4,35 x 2,75 x 2,95 m (LxBxH) 1.7 Neubau MID-Schacht Rücklaufschlamm 1: 4,1 x 2,2 x 2,8 m bzw. 4,05 m (LxBxH) Die Planung umfasst im Wesentlichen: Baustelleneinrichtung Verbauarbeiten Wasserhaltung Erdarbeiten: Baugruben Aushub ca. 8.000 m³, Abtrag Böschung ca. 700 m³ Oberflächenarbeiten Beton- und Stahlbetonarbeiten: ca. 1.000 m³ Ortbeton Mauerwerksarbeiten: ca. 180 m² KS-Mauerwerk Dach- und Fassadenarbeiten: ca. 120 m² Dachfläche Metallbauarbeiten Fliesen- und Malerarbeiten Rohrleitungs- und Entwässerungsarbeiten Türen und Tore
Zuschlagskriterien
Auftragnehmer
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen — Münster
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.