Baustelleinrichtung: Bildungszentrum der HWK Cottbus in 15711 Königs Wusterhausen
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Einreichungsfrist
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Ausführungsort
Sektor
Beschreibung
Baustelleneinrichtung für Baumaßnahmen in 15711 Königs Wusterhausen im Landkreis Dahme-Spreewald in Brandenburg. Die Mittelstadt liegt im Süden des Berliner Ballungsraums.
CPV-Codes
Lose (1)
Die Handwerkskammer Cottbus (nachfolgend HWK Cottbus) ist Eigentümerin eines Grundstücks in 15711 Königs Wusterhausen, Heinrich-Heine-Straße 54b. Unterstützt durch Fördermittel aus dem EFRE/JTF-Programm 2021-2027 soll auf diesem Grundstück bis Mitte des Jahres 2028 eine moderne innovativ-handwerkliche Bildungsstätte für folgende Gewerke errichtet werden: Anlagenmechaniker SHK, Elektrotechniker, Kraftfahrzeugmechatroniker, Metall-bauer und Büromanagement und den Hybriden aus den genannten Gewerken. Die für diese Baumaßnahme erforderliche Baustelleneinrichtung wird mit diesem Verfahren vergeben. Der Baubeginn ist für den 10.08.2026 und das Bauende für den 30.05.2028 vorgesehen. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen und dort insbesondere dem Leis-tungsverzeichnis (LV 01 Baustelleneinrichtung (BS_KW)_20260528.pdf, LV 01 Baustelleneinrichtung (BSKW)_20260528_GAEB.X81, LV 01 Baustelleneinrichtung(BSKW)_20260528_GAEB. X83) und den dazugehörigen Anlagen.
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa — Potsdam
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.