OffenAusschreibung · 16DienstleistungsauftragAMP / GPATED 116/2026

VV Einkaufsgemeinschaft

Veröffentlichung (ABl.)

18.06.2026

Vertragslaufzeit

5.0 Monate

Verfahrensart

notice.procedure_types.comp-dial

Sitz des Auftraggebers

Peine (31226) — DE91A

Ausgewählte Bewerber

3

Beschreibung

Die Klinikum Peine AöR beabsichtigt, sich im Wege dieses Wettbewerblichen Dialogs einer Einkaufsgemeinschaft anzuschließen, die über ein digitales Abrufsystem medizinisches und nicht-medizinisches Verbrauchsmaterial und sonstige typische kranken-hausspezifische Bedarfe einschließlich gegebenenfalls krankenhausbezogener Investitionsgüter bereitstellt, über das die genannten Produkte / Leistungen durch den Auftraggeber bezogen werden können. Gegebenenfalls werden zusätzlich Markterkundungsleistungen und sonstige typische Mehrwertleistungen von Krankenhaus-Einkaufsgemeinschaften abgefragt. Die Vertragslaufzeit beträgt 5 Jahre mit viermaliger Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr durch den Auftraggeber.

CPV-Codes

8514000079418000

Lose (1)

LOT-0001VV Einkaufsgemeinschaft

Die Klinikum Peine AöR beabsichtigt, sich im Wege dieses Wettbewerblichen Dialogs einer Einkaufsgemeinschaft anzuschließen, die über ein digitales Abrufsystem medizinisches und nicht-medizinisches Verbrauchsmaterial und sonstige typische kranken-hausspezifische Bedarfe einschließlich gegebenenfalls krankenhausbezogener Investitionsgüter bereitstellt, über das die genannten Produkte / Leistungen durch den Auftraggeber bezogen werden können. Gegebenenfalls werden zusätzlich Markterkundungsleistungen und sonstige typische Mehrwertleistungen von Krankenhaus-Einkaufsgemeinschaften abgefragt. Die Vertragslaufzeit beträgt 5 Jahre mit viermaliger Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr durch den Auftraggeber.

85140000794180005 Monate

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung — Lüneburg

Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich insbesondere aus § 160 Abs. 3 GWB. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten darüber hinaus insbesondere die Regelungen der §§ 134, 135, 160 GWB.