Offenes Verfahren zur Vergabe eines Rahmenvertrags für die Lieferung und Montage Möbeln von Besprechungs- und Lehrerzimmer und Büroräume für Schulen in der Trägerschaft der Stadt Ulm nach VgV
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Geschätzter Auftragswert
Verfahrensart
Eingegangene Angebote
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Beschreibung
Möbel für Besprechungs- und Lehrerzimmerausstattungen
CPV-Codes
Lose (1)
Möbel für Besprechungs- und Lehrerzimmerausstattungen
Zuschlagskriterien
Auftragnehmer
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe — Karlsruhe
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB. Die Auftraggeberin weist ausdrücklich darauf hin, dass im Falle der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB)