Neues Schalthaus in der Umspannanlage Kalstert: Los 1 Bauleistungen
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Einreichungsfrist
Vertragslaufzeit
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Beschreibung
Bau des neuen Schalthauses in der Umspannanlage Kalstert durch einen Generalunternehmer
CPV-Codes
Lose (1)
Die Stadtwerke Hilden GmbH ("der Auftraggeber") beabsichtigt, ein neues Schalthaus in der Umspannanlage Kalstert auf dem Grundstück Henkenheide, (gegenüber Hausnummer 9) in Hilden durch einen Generalunternehmer als Schlüsselfertigbau errichten zu lassen. Es ist zulässig, das Gebäude in Systembauweise zu errichten. In einem zweiten Los wird die Elektrotechnik ausgeschrieben.
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Münster — Münster
Auf die Rügepflicht des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer zulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.