26E50070_1516_VE12_Rohbauarbeiten
Veröffentlichung (ABl.)
Einreichungsfrist
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Ausführungsort
Sektor
Beschreibung
Maßnahmen-Nr.: 71149 E8 0002 / 1516_AgriFutur Forschungsneubau / 26E50070_VE12_Rohbauarbeiten / Die Georg-August-Universität Göttingen plant in der Fakultät für Agrarwissenschaften die Errichtung des Neubaus AgriFutur als Forschungsbau. Der geplante Neubau besteht aus einem Zentralgebäude und dem Livestock Lab. Das Zentralgebäude umfasst die übergreifenden Büro- und Konferenzflächen, sowie ein Teil der Forschungsflächen. Die in einem separaten Gebäude vorgesehene Forschungsfläche des Livestock Lab umfasst zwei Klimasimulationskammern für die Tierhaltung. Das Zentralgebäude umfasst ein Untergeschoss, das Erdgeschoss und drei Obergeschosse. Das Livestock Lab umfasst ein Untergeschoss, das Erdgeschoss und zwei Obergeschosse die jedoch nur ca. die Hälfte der Fläche einnehmen. Das Gebäude ist in ein schwarz- und weiß-Bereich aufgeteilt. Auf Grund der Nutzung sind zwei Güllesilos und ein Außenfutterlager mit Mistplatte geplant. Beide Gebäude sind als massive Bauwerke geplant. Für die Umsetzung beider Gebäude muss eine Zertifizierung nach BNB-Silber erreicht werden.
CPV-Codes
Lose (1)
Haupt-Leistungsbereiche: Erdarbeiten DIN 18300 Verbauarbeiten DIN 18303 Mauerarbeiten DIN 18330 Betonarbeiten DIN 18331 Stahlbauarbeiten DIN 18335 Erstellen der Rohbaukonstruktionen aus Stahlbeton und Mauerwerk an 2 räumlich getrennten Gebäuden, einschl. baubegleitender wie Erdarbeiten, Verbauarbeiten, Abdichtungsarbeiten, Blitzschutzarbeiten etc. Die Gebäude sollen nach dem Bewertungssystem nachhaltiges Bauen (BnB) errichtet und zertifiziert werden (Kategorie Silber). Leistungsumfang: Baustelleneinrichtung, Baukran und Gerüste als Trag- und Schutzgerüste für die eigenen Leistungen / ca. 13.000 m3 Baugrubenherstellung incl. Entsorgung des Aushubs bis Z 1.2 / ca. 7.000 m3 Rückverfüllung incl. Materiallieferung / ca. 300 m3 Trägerbohlwandverbau / ca. 600 m2 KS-Mauerwerkswände, d=24 cm, teilweise als Sichtmauerwerk / ca. 1.000 m3 Bodenplatten und Streifenfundamente aus Ortbeton/WU-Beton / ca. 1.450 m3 Wände, Brüstungen, Unterzüge aus Ortbeton, teilweise als WU-Beton / ca. 1.700 m3 Decken aus Ortbeton, teilweise in WU-Qualität / 2 Güllesilos als WU-Stahlbetonbehälter, jeweils mit 120 m3 Rauminhalt / ca. 700 to Bewehrungsstahl / ca. 24 Stahlbetonfertigteil-Treppenläufe / ca. 1.500 m2 Abdichtung mit Frischbetonverbundfolien-System / ca. 600 m2 Wandabdichtung mit EDP-Dickbeschichtungssystem / ca. 2.600 m2 lastabtragende Wärmedämmungen XPS / ca. 210 m Schmutzwasser-Grundleitungen / ca. 4.500 kg Dach- und Wandkonstruktionen als Stahl-Leichtbau / ca. 150 m2 Stahltrapezblechdach / ca. 110 m2 Stahltrapezblech-Fassadenbekleidung / Zentralgebäude: BGF: ca. 4.035 m2 auf 5 Ebenen, davon 1 Untergeschoß BRI: ca. 17.206 m3 / Livestock Lab: BGF: ca. 1.952 m2 auf 4 Ebenen, davon 1 Untergeschoß BRI: ca. 7.750 m3
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen — Lüneburg
Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.