VergebenVertragsänderung · 39BauauftragAMP / GPATED 116/2026

VP01 ABS Ost losweise - Elektrifizierung / Gleisbau / Bahnmark

Veröffentlichung (ABl.)

18.06.2026

Vergabedatum

28.07.2025

Sitz des Auftraggebers

Frankfurt Main (60327) — DE712

Ausführungsort

Stendal (39576) — DEE0D

Beschreibung

Die DB InfraGO AG, Magdeburg, plant mit dem Großprojekt ABS Hannover – Berlin u.a. die Ertüchtigung und den teilweisen Ausbau der Stammstrecke (Strecke 6107) zwischen Vorsfelde und Wustermark, mit der verkehrsrechtlichen Zielsetzung der kapazitiven Erweiterung für den Güterverkehr, einer Verkürzung der Reisezeiten im Personalverkehr sowie einer Verbesserung der allgemeinen Betriebsqualität. Leistungsinhalt der Ausschreibung ist die Vergabe der Bauleistung für die Lehrter Stammbahn (Strecke 6107) , inkl. der Überleitverbindungen zur Schnellfahrstrecke (Strecke 6185), in dem Bereich östlich von Stendal, von Bahn-km ca. 71,8 - 100,7 Im Rahmen der Maßnahme ABS Ost VP01 ist eine losweise Vergabe möglich.

CPV-Codes

45234116

Lose (1)

LOT-0001Los 1 - Oberbau / Bahnmark / Sonstiges

Verkehrsanlagen: Rückbau Gleis & Neubau von ca. 2 km Gleis; Neubau von 14 Weichen // Stopfarbeiten von Gleisen und Weichen // Anlegen von Böschungstreppen // Tiefbauarbeiten (Betonschalthäuser, Bahnentwässerung; Kabeltiefbau, Tiefbauleistungen LST) // Straßenbau und Neubau Wendehammer // Entsorgungsleistungen. // Ingenieurbau: Bau von 3 Stück Übersteigschutz an SÜs // Rückbau 1 Stück SIA // Elektrische Anlagen: Neubau von 2 Stück EWHA, 2 Stück NEA // Rückbau von Bestands-EWHA, Erdung // Erdungsmaßnahmen // Blitzschutzmaßnahmen ESTW // Telekommunikation: Rückbau von TK-Anlagen // Neubau von Kabelanlagen // Fernwirktechnik für OSE // LST: Rückbau, Neubau bzw. temporäre Anlagen von/in ESTWs bzw. Nachbarbetriebsstellen // LBP-Maßnahmen //

452341162025-08-062027-06-30

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer des Bundes — Bonn

Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.

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