VergebenVertragsänderung · 39DienstleistungsauftragAMP / GPATED 116/2026

Neubaustrecke Gelnhausen – SFS Fulda/Würzburg, BIM Planungsleistungen LPH 1-2 (Option 3-4, 6-7)

Veröffentlichung (ABl.)

18.06.2026

Vergabedatum

10.10.2022

Sitz des Auftraggebers

Frankfurt Main (60327) — DE712

Ausführungsort

Strecke 3600, 3677, 1733, 3825, 3828 (63571) — DE719

Beschreibung

Neubaustrecke Gelnhausen – SFS Fulda/Würzburg, BIM Planungsleistungen LPH 1-2 (Option 3-4, 6-7) Los 1 KIB Abschnitt Gelnhausen (Km 3,3) bis einschl. Kreuzungsbauwerk (Km 8,130) Los 2 KIB Abschnitt Kreuzungsbauwerk (Km 8,130) bis Einbindung SFS 1733 sowie Bf Fulda Los 3 Verkehrsanlagen Los 4 Technische Ausrüstungsgewerke u. technische Gebäude Ausrüstungsgewerke Los 5 Bahntechnische Ausrüstungsgewerke (LST,OL,TK) Los 6 Umwelt Los 7 Schall- u. Erschütterungsschutz In Fortführung des viergleisigen Ausbaus zwischen Hanau Hbf und Gelnhausen sind nördlich von Gelnhausen die beiden mittleren Gleise für den schnellen Personenfernverkehr (Strecke 3677) und die beiden äußeren Gleise für den Regionalverkehr (Strecke 3600) im Richtungsbetrieb zu planen. Bei Kaltenborn, westlich von Wirtheim trennen sich die beiden Strecken. Im weiteren Verlauf ist die Neubaustrecke 3677 bis zur Einbindung in die SFS 1733 zu planen, aus Kapazitätsgründen ergänzend im Bf Fulda verschiedene kleinere Maßnahmen zu planen. Aufgrund der geringen Kontrastierung soll in der Vorplanung, zusätzlich zur Antragsvariante des Raumordnungsverfahrens (ROV-Variante IV), auch die ROV-Variante VII in hinreichender Tiefe untersucht und beplant werden. Beide Varianten beginnen im Bf Gelnhausen. Die Neubaustrecke bindet in Kalbach (ROV-Variante lV) bzw. Hartberg (ROV-Variante Vll) in die bestehende Schnellfahrstrecke 1733 ein.

CPV-Codes

7132250071321000

Lose (1)

LOT-0001Los 4 Technische Ausrüstungsgewerke u. technische Gebäude Ausrüstungsgewerke
71322500713210002022-10-062025-02-12

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer des Bundes — Bonn

Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.

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