Handelslehranstalten Lohne - Neubau Aula und Verwaltung - Betonwerksteinarbeiten
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Einreichungsfrist
Vertragslaufzeit
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Ausführungsort
Sektor
Beschreibung
Betonwerksteinarbeiten
CPV-Codes
Lose (1)
250 m² Betonwerkstein-Bodenbelag verlegen; 62 Stck Betonwerkstein-Stufen verlegen
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung — Lüneburg
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfverfahren unzulässig, soweit: 1) Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfverfahrens erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zu Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.