Grunderneuerung Haltestelle Peregrinastr Tiefbauarbeiten
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Einreichungsfrist
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Beschreibung
Tiefbauarbeiten Bahnsteiggrunderneuerung
CPV-Codes
Lose (1)
- Verkehrssicherung - Provisorischer Überweg über den Gleisbereich als Holzkonstruktion herstellen. - Ausbau der alten Beläge und Kantensteine mit Entsorgung - Einbau neuer Kantensteine an den Bahnsteigkanten - Verlegen des neuen Belags mit Blindenleitlinie und Einstiegsfeldern - Kabelschachtabdeckungen sind teilweise auszutauschen - Alte Lichtmasten sind zu demontieren und zu entsorgen
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe — Karlsruhe
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.