Erneuerung EÜ Strecke 4880 km 44,790 in Alpirsbach
Veröffentlichung (ABl.)
Einreichungsfrist
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Ausführungsort
Sektor
Beschreibung
Die Eisenbahnüberführung (EÜ) über die Kinzig wird durch einen Neubau in Verbundbauweise ersetzt. Das Bauwerk liegt bei Streckenkilometer 44,790 auf der eingleisigen, nicht elektrifizierten Strecke 4880 Eutingen im Bereich der Gemeinde Alpirsbach. Der bestehende Überbau ist als genietete Stahlfachwerkbrücke in Form eines Parallelfachwerks mit obenliegender Fahrbahnkonstruktion ausgeführt und als Durchlaufträger über drei Felder konzipiert. Innerhalb dieser Sperrpause (27.08.2027 bis zum 24.10.2027) ist das bestehende Bauwerk vollständig zurückzubauen. Der neue Überbau wird seitlich neben der bestehenden Trasse hergestellt und anschließend in seine Endlage eingeschoben. Nach Abschluss der Arbeiten ist die Strecke wieder betriebsbereit herzustellen. Der Neubau der EÜ erfolgt mit einem Überbau in Verbundbauweise mit zwei Feldern und Stützweiten von jeweils 38,40 m. Die Unterbauten werden in Stahlbeton ausgeführt und bestehen aus zwei Widerlagern sowie einem Mittelpfeiler. Hauptmengen: Rückbau/Abbruch Stahlkonstruktion Überbau und Pfeiler: ca. 170 t Rückbau/Abbruch massive Widerlager und Pfeiler: ca. 690 m3 Erdarbeiten: ca. 5.600 m3 Baugrubenverbau: ca. 400 m2 Beton Unterbauten: ca. 650 m3 Betonstahl Unterbauten: ca. 120 t Verbundüberbau Baustahl: ca. 170 t Verbundüberbau Beton: ca. 325 m3 Verbundüberbau Betonstahl: ca. 70 t Gleisoberbau: ca. 160 m
CPV-Codes
Lose (1)
Die Eisenbahnüberführung (EÜ) über die Kinzig wird durch einen Neubau in Verbundbauweise ersetzt. Das Bauwerk liegt bei Streckenkilometer 44,790 auf der eingleisigen, nicht elektrifizierten Strecke 4880 Eutingen im Bereich der Gemeinde Alpirsbach. Der bestehende Überbau ist als genietete Stahlfachwerkbrücke in Form eines Parallelfachwerks mit obenliegender Fahrbahnkonstruktion ausgeführt und als Durchlaufträger über drei Felder konzipiert. Innerhalb dieser Sperrpause (27.08.2027 bis zum 24.10.2027) ist das bestehende Bauwerk vollständig zurückzubauen. Der neue Überbau wird seitlich neben der bestehenden Trasse hergestellt und anschließend in seine Endlage eingeschoben. Nach Abschluss der Arbeiten ist die Strecke wieder betriebsbereit herzustellen. Der Neubau der EÜ erfolgt mit einem Überbau in Verbundbauweise mit zwei Feldern und Stützweiten von jeweils 38,40 m. Die Unterbauten werden in Stahlbeton ausgeführt und bestehen aus zwei Widerlagern sowie einem Mittelpfeiler. Hauptmengen: Rückbau/Abbruch Stahlkonstruktion Überbau und Pfeiler: ca. 170 t Rückbau/Abbruch massive Widerlager und Pfeiler: ca. 690 m3 Erdarbeiten: ca. 5.600 m3 Baugrubenverbau: ca. 400 m2 Beton Unterbauten: ca. 650 m3 Betonstahl Unterbauten: ca. 120 t Verbundüberbau Baustahl: ca. 170 t Verbundüberbau Beton: ca. 325 m3 Verbundüberbau Betonstahl: ca. 70 t Gleisoberbau: ca. 160 m
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes — Bonn
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.