Gesamtsanierung Stadthalle Görlitz | Los 60 – Medientechnik und Sprachalarmierung | Offenes Verfahren gemäß § 3 Nr. 1 VOB/A EU
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Einreichungsfrist
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Beschreibung
Gesamtsanierung Stadthalle Görlitz | Los 60 – Medientechnik und Sprachalarmierung | Offenes Verfahren gemäß § 3 Nr. 1 VOB/A EU
CPV-Codes
Lose (1)
Errichtung von Anlagen der Audio-/ Videotechnik für die Stadthalle Görlitz. Die Anlagen sind für eine multifunktionale Nutzung des Großen Saales sowie des Kleinen Saales konzipiert. Die audio-/ videotechnischen Anlagen bestehen im Wesentlichen aus folgenden Komponenten: - Sprachalarmanlage nach DIN VDE 0833-4 mit ca. 400 Lautsprechern einschließlich zugehöriger Hauptbeschallung im Großen Saal über Line-Arrays - Beschallungsanlagen für den Großen Saal, Kleinen Saal und mobile Anlagen - Mikrofontechnik mit digitalen Funk- Anlagen mit insgesamt 16 Kanälen, drahtgebundene Mikrofone - Digitale Mischpulte, Dante- Netzwerke zur Audio- Signalverteilung - Hörgeschädigtenanlagen mit Induktionsschleifen und Auracast - Datennetzwerke Ethernet - Mediensteuerung mit Touchpanels - Bühnenmitschau mit Kameras und 12G-SDI- Signalübertragung über Video- Matrix - Videoprojektion mit Projektoren, Bildwänden, Signalübertragung über IP-Netzwerk mit SDVoE - Digital Signage mit Management Software, Türschildern und Displays - Intercom- Anlage mit Sprechstellen, Funk- Intercom, Durchruf und Bühnenmithören - Eine Hauptverteilung und 5 Unterverteilungen Audio/ Video Für die Audio-/ Videotechnik wird eine komplette passive Infrastruktur aus 54 Steckfeldern in 19“-Schränken, 65 Versatzkästen, ca. 50.000m Kabeln und Leitungen, 4 Federleitungstrommeln sowie Trassen, Rohren und Kanälen geschaffen. Des Weiteren ist für die Sprachalarmierung ein Instandhaltungsvertrag für 4 Jahre anzubieten und für die Medientechnik ist ebenfalls für 4 Jahre ein Wartungsvertrag anzubieten.
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig — Leipzig
Es gelten die Fristen gemäß § 134 GWB bzw. entsprechend § 155 ff. GWB Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).