OffenAusschreibung · 16BauauftragAMP / GPATED 116/2026

Erweiterung und Instandsetzung HRB Straußfurt

Veröffentlichung (ABl.)

18.06.2026

Einreichungsfrist

20.07.2026 10:00

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Sitz des Auftraggebers

Erfurt (99097) — DEG01

Ausführungsort

Straußfurt (99634) — DEG0D

Beschreibung

Für das Abschlussbauwerk (ABW) des Hochwasserrückhaltebeckens (HRB) Straußfurt ist ein vollständiger Ersatzneubau notwendig. Dabei ist das HRB jederzeit in Betrieb.

CPV-Codes

4526231045262212451200004421241045240000

Lose (1)

LOT-0000Erweiterung und Instandsetzung HRB Straußfurt

Für das Abschlussbauwerk (ABW) des Hochwasserrückhaltebeckens (HRB) Straußfurt ist ein vollständiger Ersatzneubau notwendig ist. Dabei ist das HRB jederzeit in Betrieb. Der geplante Ersatzneubau erfolgt in halbseitiger Bauweise unter dem Schutz eines wasserdichten Spundwandverbaus. Eine besondere bautechnische Herausforderung besteht darin, dass das Hochwasserrückhaltebecken von April bis Oktober im Teildauerstau betrieben wird. Der Spundwandverbau übernimmt dabei temporär die Funktion einer Stauwand, während gleichzeitig ein Teil des bestehenden Bauwerks weiterhin genutzt wird. Die im Rahmen der Erweiterung und Instandsetzung des Hochwasserrückhaltebeckens Straußfurt ausgeschriebenen Leistungen für das Abschlussbauwerk, TO-11 umfassen in zusammengefasster Form die Hauptgewerke des Erd-, Tief- und Spezialtiefbaus, des Beton- und Stahlbetonbaus, des Stahlwasserbaus gemäß ZTV-W und ZTV-Ing sowie der Elektro-, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (EMSR). Die Realisierung des Vorhabens erfolgt in zwei aufeinander abgestimmten Bauabschnitten in mehreren unterteilten Bauphasen. Mit folgenden grob gefassten Hauptleistungen ist zu rechnen: 27730 m3 Boden/Fels für Baugrube mit Verbau lösen... 14140 m3 Boden liefern und mit Aushub durchmischen 27810 m3 Boden als BW-Hinterfüllung/ Dammbaustoff einbauen 14660 m3 Beton abbrechen 1285 t Liefern und Einbauen von Spundwandprofilen 200 t Liefern und Einbauen von Gurtung und Aussteifungen 14 St Rundstahlanker herstellen 9 St Mikropfähle herstellen 153 St Litzenanker herstellen 4800 m3 Beton- und Stahlbetonarbeiten 360 m Fugenblech in Arbeitsfugen einbauen 50 m Handlauf herstellen 60 m Holmgeländer herstellen und montieren 192 m Füllstabgeländer herstellen und montieren 160 m Kunststoffrohrleitung verlegen 4 St Schacht einbauen 125 m Bordstein herstellen 1600 m2 Flächensicherung mit Wasserbausteinen inkl. Teilverguss herstellen 370 m2 Betonverbundsteine verlegen 16700 t Entsorgung und Transport Beton 27000 t Entsorgung und Transport Beton 310 t Entsorgung und Transport Asphalt 130 m2 Gussasphalt herstellen 8600 m2 Ländlicher Wegebau herstellen 68 m3 Fertigteil-Lagerbox herstellen 54 t Armierung im Stahlwasserbau 68 t Doppelhakenschütz herstellen, liefern, montieren 10 St Revisionsverschlüsse herstellen und liefern 4 St Antriebe herstellen und montieren 4 St Maschinenrahmen inkl. Bedienstege liefern und montieren 3 t Stahlkonstruktion als Bedienstege herstellen und montieren 1 St Austausch eines Bestandstriebstocks Des Weiteren werden folgende Leistungen in der elektrischen Ausrüstung notwendig: - Blitzschutz- und Erdungsanlagen - Eine Steuerbox als Betonraumzelle - Kabeltrassen - Schaltschränke mit EMSR-Technik

45262310452622124512000044212410452400002026-10-192030-12-30

Zuschlagskriterien

Der Preis ist das alleinige Zuschlagskriterium.

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer des Freistaates Thüringen bei dem Thüringer Landesverwaltungsamt — Weimar

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).