Freizeitbad GalaxSea Jena - Energetische Sanierung - Los 13: Lufttechnische Anlagen
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
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Verfahrensart
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Sektor
Beschreibung
Die Jenaer Bäder u. Freizeit GmbH beabsichtigt das Freizeitbad GalaxSea am Standort Rudolstädter Straße 37 in 07745 Jena umfassend zu modernisieren und insbesondere energetisch zu sanieren. Im Zuge der energetischen Sanierung sollen die ungedämmten Rutschen durch eine neue Anlage ersetzt, das Außenbecken umgebaut und eingehaust und das ehemalige Sportbecken klimatisch vom Kinder- und Erlebnisbereich getrennt werden. Ebenso sollen die Wasserflächen reduziert, die unterschiedlichen Wasserkreisläufe voneinander getrennt und die Innen- und Außensauna modernisiert werden. Die barrierefreie Zugänglichkeit des Freizeitbades soll durch zwei Aufzüge gewährleistet werden. Der Wellnessbereich im Obergeschoss soll als Personalbereich mit Umkleiden, Duschen, Aufenthaltsraum sowie Büroarbeitsplätzen umgebaut werden. Der neue Personalbereich soll aktuelle Arbeitsplatzvorgaben erfüllen und den Mitarbeitenden zeitgemäße Arbeitsbedingungen ermöglichen. Das ehemalige Schwimm- und Lehrschwimmbecken wird zu Sprung-/Tauchbecken und zum neuen Kinderbereich mit Spraypark und Trockenspielplatz umgeplant. Das ehemalige Kinderplanschbecken wird mit geringerer Wasserfläche mit unterschiedlichen Wassertiefen umgebaut. Die Gebäudetechnik soll erneuert, erweitert und den geänderten Bedürfnissen des Bades angepasst werden.
CPV-Codes
Lose (1)
9 Stück Lüftungsgeräte 2870 m³/h – 32.500m³/h 1 Stück Lamellenhaube Außenluft ca. 125 Stück Volumenstromregler rund / eckig konstant /variabel 30 Brandschutzklappen rund +eckig 2.600 m² Lüftungskanäle +Formstücke 5 Außeneinheiten Splitkälte 14 Inneneinheiten Splitkälte 5 Stück Zu- und Abluftventilatoren
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt — Weimar
Der AG weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt hat, diesen gegenüber des AG innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der AG gerügt hat, 3. der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber des AG gerügt hat, 4. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird. Weiteres ergibt sich aus § 160 GWB.