VergebenVertragsänderung · 38DienstleistungsauftragAMP / GPATED 116/2026

Auftragsänderung 2: Brandschutzplanung zum Projekt "Aufstockung der Kinder- und Jugendpsychiatrischen Klinik"

Veröffentlichung (ABl.)

18.06.2026

Vergabedatum

12.02.2026

Geschätzter Auftragswert

12.562 €

Sitz des Auftraggebers

Detmold (32756) — DEA45

Ausführungsort

Heldmanstraße 45, Bad Salzuflen (32108) — DEA45

Beschreibung

Ausgeschrieben war die Brandschutzplanung für die Aufstockung bzw. den Neubau der Kinder- und Jugendpsychiatrie Bad Salzuflen, die zur Klinikum Lippe GmbH gehört.

CPV-Codes

71000000

Lose (1)

LOT-0001Auftragsänderung 2: Brandschutzplanung zum Projekt "Aufstockung der Kinder- und Jugendpsychiatrischen Klinik"

Im weiteren Planungsfortschritt hat sich nach Mitteilung der KLG zusätzlicher Bedarf im Zusammenhang mit der gewerkeübergreifenden Abstimmung der sicherheitstechnischen Anlagen im Brandfall ergeben. Nach Einschätzung der KLG ist hierfür die Erarbeitung einer Brandfallsteuertabelle nach Blatt 1 VDI 6010 erforderlich. Die nees Ingenieure GmbH hat hierzu unter dem 28.05.2026 ein Honorarangebot für die Erarbeitung einer Brandfallsteuertabelle nach Blatt 1 VDI 6010 vorgelegt. Gegenstand des Angebots ist insbesondere die Erarbeitung einer gewerkeübergreifenden, qualitativen Brandfallsteuermatrix bzw. Brandfallsteuertabelle auf Grundlage der vorhandenen Planunterlagen. Berücksichtigt werden sollen nach dem Angebot insbesondere Lüftungsanlagen, Alarmierungsanlage, Brandmeldeanlage, Aufzüge und Sicherheitsbeleuchtung. Als optionale Leistung wird darüber hinaus die Durchführung der Wirkprinzipprüfung angeboten.

710000002026-02-122028-12-31

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer Westfalen — Münster

1. Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs.3 S.1 Nr.4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2. Insbesondere § 160 Abs.3 S.1 Nr.1, Nr.2 und Nr. 3 GWB sowie § 134 Abs.2 GWB sind zu beachten. 3. Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs.2 S.2 GWB.

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