OffenAusschreibung · 16BauauftragAMP / GPATED 116/2026

Neubau Hauptamtl. Feuer- und Rettungswache Lüdenscheid - VE 310 - Klinkermauerwerk

Auftraggeber

Veröffentlichung (ABl.)

18.06.2026

Einreichungsfrist

20.07.2026 12:00

Vertragslaufzeit

5.8 Monate

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Sitz des Auftraggebers

Lüdenscheid (58507) — DEA58

Beschreibung

Die vorliegende Leistungsbeschreibung zur VE 310 (Klinkermauerwerk) beinhaltet Leistungen zur Baumaßnahme Neubau Hauptamtliche Feuer- und Rettungswache in Lüdenscheid. Hierbei werden im Wesentlichen folgende Teilleistungen beschrieben: + Baustellenerinrichtung für eigene Leistung: 1 psch + Abfangung, Winkelkonsolen :ca. 606 m + Dauergerüstanker, Edelstahl: ca. 221 Stk + Sockeldämmung: ca 350 m + 2-schal. Verblendmauerwerk mit Kerndämmung: ca. 2300 m² + Reliefmauerwerk ca. 550m² + Fassenöffnungen anlegen: ca. 610 m + Dehnungsfugen anlegen: ca. 280 m + FT Läufersturze von 1,15 - 2,90 m: 43 Stk + FT Läufersturze von 3,70 -4,65m: 46 Stk + Sperrfolie Öffnungsstürze bis 75 cm: ca. 275 m

CPV-Codes

45262521

Lose (1)

LOT-0001Neubau Hauptamtl. Feuer- und Rettungswache Lüdenscheid - VE 310 - Klinkermauerwerk

siehe Kurze Beschreibung

452625215.8 Monate

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer Westfalen — Münster

Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

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