Rahmenvereinbarung zur Betauchung und Bergung kampfmittelrelevanter Anomalien in marinen Sandlagerstätten des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Einreichungsfrist
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Beschreibung
Rahmenvereinbarung zur Betauchung und Bergung kampfmittelrelevanter Anomalien in marinen Sandlagerstätten des Landes Mecklenburg-Vorpommern
CPV-Codes
Lose (1)
Im Zusammenhang mit Maßnahmen des Küstenschutzes werden in vorgesehenen marinen Bewilligungsfeldern Sandgewinnungsflächen vorbereitet. Zur Vermeidung von Sach- und Personenschäden ist sicherzustellen, dass die betroffenen Flächen auf kampfmittelrelevante Gegenstände untersucht und die festgestellten Befunde fachgerecht bewertet werden. Dazu werden die betroffenen Bewilligungsfelder flächendeckend auf nicht detonierte großkalibrige Kampfmittel untersucht. Die Detektion erfolgt mittels Multibeam, Side-Scan-Sonar und Geomagnetik. Danach sind alle detektierten kampfmittelrelevanten Anomalien mit einer Signaltiefe bis 2 m unter Grund durch Berufstaucher zu untersuchen und ggf. zu bergen. Die Arbeiten erfolgen in mariner Umgebung bei durchschnittlichen Wassertiefen von ca. 8 - 19 m zzgl. einer möglichen zusätzl. Tiefe infolge des Freilegens aufzusuchender Objekte. Kampfmittelrelevante Anomalien sind berührungsfrei zu lokalisieren, zu untersuchen und zu identifizieren.
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammern beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern — Schwerin
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).